Erstellt am 09.07.2016 um 09:01 Uhr von Zappelmann
Reden, reden, reden ...
Thema Vereinbarkeit von Arbeit und Familie, Fürsorgepflicht, eventuell dem AG etwas anbieten, was nicht weh tut.
Setzt das Thema in jedem Monatsgespräch auf die Tagesordnung, so dass es nervt.
Und wenn ihr Lösungsansätze habt, dann raus damit, vielleicht lässt sich der AG ja doch umstimmen.
Erstellt am 09.07.2016 um 09:26 Uhr von gironimo
Da kann man dem AG schon einmal den § 75 Abs. 1 BetrVG vor Augen führen. Da geht es um Recht und Billigkeit.
Wenn es also machbar ist und für den AG keine zusätzlichen Belastungen entstehen, kann man eine pauschale Aussage wie "Vertrag ist Vertrag" so nicht stehen lassen. Da wird man als BR wohl darauf drängen, dass der AG billigend in Kauf nehmen muss, dass der AN Bedürfnisse hat, auf die er eingehen kann/muss.
Erstellt am 09.07.2016 um 15:26 Uhr von nicoline
*hat sie eine sehr schroffe Absage bekommen, mit dem Hinweis auf ihnen vertraglich vereinbarten Arbeitsplatz und der damit verbundenen Arbeitszeit.*
Von wem kam denn diese Absage? Direkte/r Vorgesetzte/r? Wenn ja,gibt es noch eine Instanz darüber?
Erstellt am 09.07.2016 um 15:37 Uhr von Spoon
Sie hat die Absage bekommen, von der Personalleitung. Der Brief wurde einen Tag vor der BR Sitzung in der das Thema auf der Tagesordnung stand geschrieben.
Erstellt am 10.07.2016 um 09:33 Uhr von gironimo
Lasst euch nicht abschrecken, euch für die Kollegin einzusetzen.
Erstellt am 10.07.2016 um 10:11 Uhr von Hoppel
@ Spoon
Mal nachgefragt ... die Kollegin und der Verstorbene waren verheiratet und/oder haben in Lebensgemeinschaft in einem Haushalt gelebt?
Worauf erstreckt sich der Hilfebedarf der Mutter? Hat die Mutter eine Pflegestufe? Lebt die Mutter in eigenem Haushalt?
Die Kollegin und der Verstorbene haben all die Jahre immer in derselben Schicht gearbeitet?
Erstellt am 10.07.2016 um 10:20 Uhr von Spoon
Entschuldige bitte, da muss ich jetzt erst einmal nachfragen ob ihr das recht ist, wenn ich so ins Detail gehe.
Erstellt am 10.07.2016 um 10:52 Uhr von Spoon
@ Hoppel
Ja, sie waren verheiratet und er hat in Nachtschicht gearbeitet , sie zur Arbeit gebracht und wieder geholt. Die Mutter ist 78J. und hilfsbedürftig(keine Pflegestufe) vielleicht haben wir auch nur schlechtere Karten weil sie selber BR Mitglied ist.
Erstellt am 10.07.2016 um 11:28 Uhr von Hoppel
@ Spoon
"vielleicht haben wir auch nur schlechtere Karten weil sie selber BR Mitglied ist."
Keine Ahnung, kann man hier auch nicht beurteilen.
Als wenig zielführend empfinde ich aber die Begründung " hat keinen Führerschein und 1h 30Min. Fahrzeit für eine Strecke" und kann sich deshalb kaum um den Hund und die Schwiegermutter kümmern.
Der Kollege, mit dem die Kollegin eine Fahrgemeinschaft gründen will, kann wegen Urlaub, Krankheit oder wegen AG-Wechsel ausfallen! Was macht sie denn dann? Einen Antrag auf z.B. nur Spätschicht stellen, weil da ein Kollege ist, mit dem sie dann eine Fahrgemeinschaft bilden kann?
Die Kollegin wäre m.E. sehr gut beraten, wenn sie sich unabhängig, also einen Führerschein macht! Um sie während dieser Zeit zeitlich nicht auch noch durch Fahrzeiten von drei Stunden tgl. zu belasten, könnte/sollte man auf den AG einwirken, dass sie zumindest für diese Zeit in Frühschicht arbeiten kann. Das wäre ein Lösungsansatz!
Die Kollegin kann sich jedenfalls nicht darauf verlassen, dass Dritte ihr persönliches Problem "mangelhafte Mobilität" auf Dauer ausbügeln. Hört sich jetzt vielleicht hart an, aber dieser Realität muss/sollte sich die Kollegin stellen.
Die Fragen bzgl. der Schwiegermutter hatten den Hintergrund, dass ggf. vom (Familien-)Pflegezeitgesetz Gebrauch gemacht werden kann.
Losgelöst von diesem Einzelfall würde ich als BR jedoch den § 80 Abs.2b BetrVG nutzen wollen!
Erstellt am 10.07.2016 um 12:21 Uhr von Spoon
@ Hoppel
Sie will und muss sich ja auch unabhängig machen, doch das braucht Zeit. Mir ist auch klar das der gesetzliche Rahmen auf den AG einzuwirken, hier ziemlich beschränkt ist. Für die Zeit in der der Führerschein gemacht wird in Frühschicht, ist ein guter Lösungsansatz und lässt bestimmt so verkaufen, das aus dem strickten nein ein „wir denken darüber nach wird“. Vielleicht ist die Tür ja noch nicht ganz zu.
Erstellt am 12.07.2016 um 17:26 Uhr von Spoon
Der AG möchte mit uns nicht mehr über dieses Thema sprechen, weil wir einen Antrag auf Überstunden abgelehnt haben….und nun????