Veränderung der Arbeitszeit
Hallo, eine Kollegin deren Mann sehr unerwartet verstorben ist (er 35 Jahre in der Firma, sie 25) hat einen Antrag auf Veränderung der Arbeitszeit gestellt, um mit einem Kollegen der nur in Frühschicht arbeitet eine Fahrgemeinschaft zu bilden. Sie arbeitet in einer anderen Abteilung in Wechselschicht, hat keinen Führerschein und 1h 30Min. Fahrzeit für eine Strecke. Somit hat sie kaum die Möglichkeit sich um die kranke Mutter und den Hund des Verstorbenen zu kümmern. Der BR hat sich Gedanken gemacht und auch schon Lösungsansätze gefunden, doch bevor der BR irgendwelche Gespräche frühen konnte hat sie eine sehr schroffe Absage bekommen, mit dem Hinweis auf ihnen vertraglich vereinbarten Arbeitsplatz und der damit verbundenen Arbeitszeit. Die Frage ist welche Möglichkeiten hat der BR um doch noch einen positiven Einfluss zu nehmen.
Community-Antworten (11)
09.07.2016 um 11:01 Uhr
Reden, reden, reden ... Thema Vereinbarkeit von Arbeit und Familie, Fürsorgepflicht, eventuell dem AG etwas anbieten, was nicht weh tut. Setzt das Thema in jedem Monatsgespräch auf die Tagesordnung, so dass es nervt. Und wenn ihr Lösungsansätze habt, dann raus damit, vielleicht lässt sich der AG ja doch umstimmen.
09.07.2016 um 11:26 Uhr
Da kann man dem AG schon einmal den § 75 Abs. 1 BetrVG vor Augen führen. Da geht es um Recht und Billigkeit.
Wenn es also machbar ist und für den AG keine zusätzlichen Belastungen entstehen, kann man eine pauschale Aussage wie "Vertrag ist Vertrag" so nicht stehen lassen. Da wird man als BR wohl darauf drängen, dass der AG billigend in Kauf nehmen muss, dass der AN Bedürfnisse hat, auf die er eingehen kann/muss.
09.07.2016 um 17:26 Uhr
hat sie eine sehr schroffe Absage bekommen, mit dem Hinweis auf ihnen vertraglich vereinbarten Arbeitsplatz und der damit verbundenen Arbeitszeit. Von wem kam denn diese Absage? Direkte/r Vorgesetzte/r? Wenn ja,gibt es noch eine Instanz darüber?
09.07.2016 um 17:37 Uhr
Sie hat die Absage bekommen, von der Personalleitung. Der Brief wurde einen Tag vor der BR Sitzung in der das Thema auf der Tagesordnung stand geschrieben.
10.07.2016 um 11:33 Uhr
Lasst euch nicht abschrecken, euch für die Kollegin einzusetzen.
10.07.2016 um 12:11 Uhr
@ Spoon
Mal nachgefragt ... die Kollegin und der Verstorbene waren verheiratet und/oder haben in Lebensgemeinschaft in einem Haushalt gelebt?
Worauf erstreckt sich der Hilfebedarf der Mutter? Hat die Mutter eine Pflegestufe? Lebt die Mutter in eigenem Haushalt?
Die Kollegin und der Verstorbene haben all die Jahre immer in derselben Schicht gearbeitet?
10.07.2016 um 12:20 Uhr
Entschuldige bitte, da muss ich jetzt erst einmal nachfragen ob ihr das recht ist, wenn ich so ins Detail gehe.
10.07.2016 um 12:52 Uhr
@ Hoppel Ja, sie waren verheiratet und er hat in Nachtschicht gearbeitet , sie zur Arbeit gebracht und wieder geholt. Die Mutter ist 78J. und hilfsbedürftig(keine Pflegestufe) vielleicht haben wir auch nur schlechtere Karten weil sie selber BR Mitglied ist.
10.07.2016 um 13:28 Uhr
@ Spoon
"vielleicht haben wir auch nur schlechtere Karten weil sie selber BR Mitglied ist."
Keine Ahnung, kann man hier auch nicht beurteilen.
Als wenig zielführend empfinde ich aber die Begründung " hat keinen Führerschein und 1h 30Min. Fahrzeit für eine Strecke" und kann sich deshalb kaum um den Hund und die Schwiegermutter kümmern.
Der Kollege, mit dem die Kollegin eine Fahrgemeinschaft gründen will, kann wegen Urlaub, Krankheit oder wegen AG-Wechsel ausfallen! Was macht sie denn dann? Einen Antrag auf z.B. nur Spätschicht stellen, weil da ein Kollege ist, mit dem sie dann eine Fahrgemeinschaft bilden kann?
Die Kollegin wäre m.E. sehr gut beraten, wenn sie sich unabhängig, also einen Führerschein macht! Um sie während dieser Zeit zeitlich nicht auch noch durch Fahrzeiten von drei Stunden tgl. zu belasten, könnte/sollte man auf den AG einwirken, dass sie zumindest für diese Zeit in Frühschicht arbeiten kann. Das wäre ein Lösungsansatz!
Die Kollegin kann sich jedenfalls nicht darauf verlassen, dass Dritte ihr persönliches Problem "mangelhafte Mobilität" auf Dauer ausbügeln. Hört sich jetzt vielleicht hart an, aber dieser Realität muss/sollte sich die Kollegin stellen.
Die Fragen bzgl. der Schwiegermutter hatten den Hintergrund, dass ggf. vom (Familien-)Pflegezeitgesetz Gebrauch gemacht werden kann.
Losgelöst von diesem Einzelfall würde ich als BR jedoch den § 80 Abs.2b BetrVG nutzen wollen!
10.07.2016 um 14:21 Uhr
@ Hoppel Sie will und muss sich ja auch unabhängig machen, doch das braucht Zeit. Mir ist auch klar das der gesetzliche Rahmen auf den AG einzuwirken, hier ziemlich beschränkt ist. Für die Zeit in der der Führerschein gemacht wird in Frühschicht, ist ein guter Lösungsansatz und lässt bestimmt so verkaufen, das aus dem strickten nein ein „wir denken darüber nach wird“. Vielleicht ist die Tür ja noch nicht ganz zu.
12.07.2016 um 19:26 Uhr
Der AG möchte mit uns nicht mehr über dieses Thema sprechen, weil wir einen Antrag auf Überstunden abgelehnt haben….und nun????
Verwandte Themen
Betriebsvereinbarung Arbeitszeit und Verfügungszeit
ÄlterHallo Liebes Forum haben ein kleines Problem unsere BV Arbeitszeit und Verfügungszeit wurde gekündigt letztes Jahr durch AG jetzt im Juni wurde uns eine neue BV vorgelegt die wie folgt lautet: Bitte u
Veränderung der Arbeitszeit
ÄlterHallo, eine Kollegin deren Mann sehr unerwartet verstorben ist (er 35Jahre in der Firma, sie 25) hat einen Antrag auf Veränderung der Arbeitszeit gestellt, um mit einem Kollegen der nur in Frühschich
Veränderung der Arbeitszeit : Nachtrag zur vorherigen Frage
ÄlterHabe zu diesem Thema ( Veränderung der Arbeitszeit) noch eine weitere Frage. Die angefallenen Überstunden aus der Zeit der Vollbeschäftigung konnten bis zur Änderung ( in Teizeitbeschäftigung) nicht w
Veränderung der Arbeitszeit
ÄlterHallo, also meine Frage ist auch ob es den BR zur folgende Frage betifft und entsprechend durch uns abgesegnet werden müsste: Wir sind eine Reha-Klinik mit Speisesaal 1 und 2! Bis jetzt war es s
Falle für freigestellte BRM bei Veränderung der Arbeitszeit
ÄlterFolgendes Urteil zeigt, dass bei einem freigestellten BRM Veränderung der Arbeitszeit ggf. nachteilig ausfallen kann. Aufpassen, wenn der AG da kommt https://openjur.de/u/2392676.html Das Urteil ist