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Dieser Beitrag ist vor 9 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Alkohol am Arbeitsplatz

B
betonchris
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, bei uns ist im Betrieb ein absolutes Alkoholverbot über BV ausgesprochen. Jetzt meine Frage, was kann der BR bzw. auch der AG gegen Verfehlungen dieses Verbotes machen. Wie handhabt Ihr es in euren Betrieben? Unser AG will jetzt ein Einverständniserklärung zu Alkoholtest bei Verdacht. Ich habe da ein ganz schlechtes Gefühl und würde dem nicht zustimmen. Bin auf eure Antworten gespannt.

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Community-Antworten (5)

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gironimo

07.07.2016 um 12:17 Uhr

Unser AG will jetzt ein Einverständniserklärung zu Alkoholtest bei Verdacht.<

Das wäre mir auch viel zu pauschal.

Wie habt Ihr das eigentlich mit dem Sektempfang zu besonderen Anlässen oder ähnliches in der BV geregelt.

was kann der BR bzw. auch der AG gegen Verfehlungen dieses Verbotes machen<

das haben wir in der BV geregelt, die im Übrigen kein reines Alkoholverbot ist, sondern im Grunde genommen eine BV zum Umgang mit Suchtproblemen.

M
Moreno

07.07.2016 um 12:25 Uhr

Na das Einverständnis zum Alkoholtest braucht der AG aber vom Arbeitnehmer und nicht vom Betriebsrat. Der AN braucht diesen nicht zustimmen.

B
betonchris

07.07.2016 um 12:38 Uhr

Ja, das der AN nicht zustimmen muss weiß ich, aber was gegen einen unter VERDACHT stehenden alkoholisierten Mitarbeiter unternommen werden. Alkoholtest muss er ja nicht zustimmen, stimmt.

M
Moreno

07.07.2016 um 12:59 Uhr

Ja aber jetzt macht Ihr Euch ja die Gedanken, die der AG sich machen muss.

Dieser hat ja alle Möglichkeiten, unbezahlter Urlaub, Abmahnung, Kündigung usw. bestimmte Sanktionen gegen angetrunkene Arbeitnehmer würd ich auch nicht in die BV mit reinnehmen.

Es gibt ein Alkoholverbot und basta dies durch zusetzen obliegt dem AG.

A
AlterMann

07.07.2016 um 13:05 Uhr

Hallo betonchris, ich weiß zu wenig über das Thema. Ich will hier aber anmerken, dass es nicht nur ja oder nein gibt. Vor allem würde mich interessieren, was denn mit einem "erwischten" Mitarbeiter laut BV passieren soll. Da sind wir dann bei gironimo: Vielleicht solltet Ihr Eure BV größer anpacken (und Euch den entsprechenden Sachverstand dazu holen). Nachtrag: moreno, die Sanktionen würde ich da auch nicht reinschreiben, aber verschiedene mögliche Hilfen bei Sucht.

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