Erstellt am 07.07.2016 um 10:17 Uhr von gironimo
>Unser AG will jetzt ein Einverständniserklärung zu Alkoholtest bei Verdacht.<
Das wäre mir auch viel zu pauschal.
Wie habt Ihr das eigentlich mit dem Sektempfang zu besonderen Anlässen oder ähnliches in der BV geregelt.
>was kann der BR bzw. auch der AG gegen Verfehlungen dieses Verbotes machen<
das haben wir in der BV geregelt, die im Übrigen kein reines Alkoholverbot ist, sondern im Grunde genommen eine BV zum Umgang mit Suchtproblemen.
Erstellt am 07.07.2016 um 10:25 Uhr von moreno
Na das Einverständnis zum Alkoholtest braucht der AG aber vom Arbeitnehmer und nicht vom Betriebsrat. Der AN braucht diesen nicht zustimmen.
Erstellt am 07.07.2016 um 10:38 Uhr von betonchris
Ja, das der AN nicht zustimmen muss weiß ich, aber was gegen einen unter VERDACHT stehenden alkoholisierten Mitarbeiter unternommen werden. Alkoholtest muss er ja nicht zustimmen, stimmt.
Erstellt am 07.07.2016 um 10:59 Uhr von moreno
Ja aber jetzt macht Ihr Euch ja die Gedanken, die der AG sich machen muss.
Dieser hat ja alle Möglichkeiten, unbezahlter Urlaub, Abmahnung, Kündigung usw. bestimmte Sanktionen gegen angetrunkene Arbeitnehmer würd ich auch nicht in die BV mit reinnehmen.
Es gibt ein Alkoholverbot und basta dies durch zusetzen obliegt dem AG.
Erstellt am 07.07.2016 um 11:05 Uhr von AlterMann
Hallo betonchris,
ich weiß zu wenig über das Thema. Ich will hier aber anmerken, dass es nicht nur ja oder nein gibt. Vor allem würde mich interessieren, was denn mit einem "erwischten" Mitarbeiter laut BV passieren soll.
Da sind wir dann bei gironimo: Vielleicht solltet Ihr Eure BV größer anpacken (und Euch den entsprechenden Sachverstand dazu holen).
Nachtrag: moreno, die Sanktionen würde ich da auch nicht reinschreiben, aber verschiedene mögliche Hilfen bei Sucht.