Guten Morgen zusammen

Bin gerade mit einer BV Verbot von Alkohol am Arbeitsplatz beschäftigt. In dieser BV soll natürlich auch geregelt werden wie geht man mit MA um bei denen definitiv klar ist daß hier Suchtgefahr besteht. Würde ihr diese BV(Sucht) getrennt von der Alkohol BV machen?

Vielen Dank für eure Antworten