Erstellt am 18.04.2018 um 07:13 Uhr von uller
Kommt drauf an, als was der Mitarbeiter eingestellt ist und was im Arbeitsvertrag steht. Wenn er z.B. als Barkeeper oder Kellner eingestellt ist, wird es schwierig. Wenn er als Hausmeister eingestellt ist gibt es wohl keine Probleme. Da ich nicht weis als was er eingestellt ist und was vereinbart wurde, ist es schwierig dir einen Rat zu geben. Eventuell ist ja auch eine Versetzung möglich?
Erstellt am 18.04.2018 um 07:34 Uhr von Joe12
Hallo, danke für die Antwort. Er ist eingestellt als Empfangsmitarbeiter im Vertrag steht nichts vom Verkauf kann der Direktor trotzdem verlangen das er Alkohol verkauft ?
Erstellt am 18.04.2018 um 07:45 Uhr von uller
Wohl nicht. Ich würde das mal dem BR vorlegen.
Erstellt am 18.04.2018 um 08:32 Uhr von Erbsenzähler
Ein BAG-Urteil zu diesem Thema: https://www.hensche.de/Kuendigung_Moslem_keine_Kuendigung_wegen_Glaubenskonfliktes_Moslem_bei_anderweitiger_Einsatzmoeglichkeit_BAG_2AZR636-09-u.html
Erstellt am 18.04.2018 um 09:10 Uhr von Pickel
Der Rezeptionist hat aber auch vorher schon Snacks / nichtalkoholische Getränke verkauft? Dass an der Rezeption ein entpr. Service angeboten wird ist nicht untypisch und sollte daher zu den normalen Tätigkeiten gehören, die der AG per Direktionsrecht verlangen kann ohne dies explizit im AV zu regeln. Das gilt entpr. auch für die Erweiterung des Sortiments.
Der Mitarbeiter wird Anspruch darauf haben, nach Möglichkeit auf eine andere Stelle versetzt zu werden. Je nachdem auch mit Anpassung des Gehaltes.
Erstellt am 18.04.2018 um 09:16 Uhr von Joe12
Hallo Leute,
Danke für die Hilfe aufjedenfall gabs keine Snacks davor bzw es gabs kein Verkauf vom Empfang es gibt einen Snack Automaten in der Lobby ja aber dafür ist der F&B zuständig hat der Empfang nichts mit zu tun.