Erstellt am 15.09.2015 um 23:54 Uhr von Challenger
Keine Ahnung.Aber ich könnte mir vorstellen wenn Du "Suchtberatung" bei Google
eingibst,daß Du dort kompetente Gesprächspartner findest,die Dir weiterhelfen können.
Erstellt am 16.09.2015 um 00:21 Uhr von caedmon
Klar finde ich da Antworten und Ratschläge... Aber was mich in dem Fall interessieren würde ist wie ihr als BR damit umgeht
Erstellt am 16.09.2015 um 06:39 Uhr von SBVmann
Hart bleiben, immer wieder darauf ansprechen. Und durch die Blume schon gar nicht. In unter 4 Augen Gesprächen darlegen, dass es so nicht weiter gehen kann: irgendwann bekommt der AG das mit und oft sind dann Abmahnungen die Folge, mit möglichem Jobverlust. Auch darlegen dass offensichtlich eine Abhängigkeit vorliegt, welches eine sehr schwere Krankheit ist. Bei weiterem Konsum ist ein schneller Tod vorprogrammiert. Fakt ist aber, der Suchtkranke muss einsehen dass er abhängig ist, und sich helfen lassen möchte! Und das ist oft ein sehr langer Weg, daher leugnen sie und reagieren nicht darauf. Falls ihr an Maschinen oder im Transportwesen o.a. arbeitet, denkt daran dass die diese Personen dann nicht nur sich selbst sondern auch andere gefährden! Ich würde ein Gespräch bei der örtlichen Suchtberatung beispielsweise bei der Caritas oder Diakonie suchen. (oder habt ihr in eurem Hause einen Suchtberater?) Aber auch Selbsthilfegruppen wie das Blaue Kreuz, AA o.a. helfen gerne weiter!!
Habt ihr evtl. eine BV Suchtprävention? Über eine BEM ist Hilfe auch möglich!
Erstellt am 16.09.2015 um 08:27 Uhr von brsieben
Einen Entzug, ohne dass der Arbeitgeber was davon mitkriegt, kann ich mir schwer vorstellen, schon allein, weil das ein langer Prozess ist. Vielleicht hilft Dir unsere Erfahrung weiter: Wir haben unseren AG mit ins Boot geholt. Es gab zunächst Gespräche zwischen BR und Betroffenem. Mit dessen Einverständnis dann ein Gespräch mit dem Personaler. Dabei wurden auch die arbeitsrechtlichen Konsequenzen besprochen, die das Misslingen des Entzugs haben könnte. Parallel haben die Frau und der Arzt des Betroffenen Druck gemacht. Er hat sich dann in Behandlung begeben, geht bis heute zu den AA und ist seit fast 6 Jahren trocken.
Klar, ob ein Suchtkranker die Kraft und das Durchhaltevermögen hat, einen Entzug durchzustehen, weiß vorher keiner. In einem anderen Fall haben wir dieselbe Strategie versucht. Der Kollege ist nach einem guten Anfang "ins Millieu" abgetaucht, hat ein paar Diebstähle begangen, gedealt und sitzt im Moment im Gefängnis.
Kommt natürlich darauf an, wie vernünftig Euer AG ist, wie ernst er seine Fürsorgepflicht nimmt, wie sehr ihm an den betroffenen MA gelegen ist etc.
Grundsätzlich: Jeder Suchberater rät zu klaren Aussagen und Konsequenz. Also harte Kante, wie SBVmann schon riet.
Erstellt am 16.09.2015 um 09:10 Uhr von Kölner
Man man man...
Zunächst macht man solche Gespräche mit der/dem Betroffenen zu zweit. Alleine um die Anonymität etwas auszuhebeln und sich und das Gespräch zu kontrollieren und damit man nicht Gefahr läuft, anschl. selbst Diskussionsgegenstand zu werden.
Dann muss auch unterschieden werden zwischen einer Engiftung und einer Therapie. Beides kann man dem AG durchaus verheimlichen - aber muss das denn sein?
Hilfe ist in solchen Fällen: Klarheit, Fristen und ein vernünftiges betriebliches Suchtmanagement. Und vor allem kein google oder andere Ratschläge, sondern geschulte BRM/AN.