Alkohol Test bei einem Mitarbeiter /Kraftfahrer - Kann der Kollege das ablehnen?
hallo, darf ein Fuhrparkleiter / Lagerleiter, oder eine sonstige bevollmächtigte Person, bei einem Alkohol - Verdacht, bei einem Mitarbeiter /Kraftfahrer einen Alkohol Test (Alkohol Tester) durchführen? Kann der Kollege das ablehnen??? Wie kann / soll sich der Fuhrparkleiter/ Lagerleiter bei einer Ablehnung verhalten?
Gruß Inge
Community-Antworten (4)
04.02.2009 um 16:10 Uhr
Kein Alkoholtest durch Arbeitgeber
Ein Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet, im laufenden Arbeitsverhältnis routinemäßigen Blutuntersuchungen zur Klärung, ob er alkohol- oder drogenabhängig ist, zuzustimmen. Verweigert daher der Arbeitnehmer einen solchen Alkoholtest, dann rechtfertigt dies keine Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber (Bundesarbeitsgericht, Az.: 2 AZR 55/99).
04.02.2009 um 17:04 Uhr
"Um allerdings den Vorwurf zu wiederlegen, muß der AN von sich aus einen objektiven Test (Alkomatoder Blutprobe) anbieten."
Zum Nachweis der Alkoholisierung reicht es aus, wenn der AG darlegt, aufgrund welcher Indizien (Alkoholfahne, lallende Sprache, schwankender Gang, aggressivesVerhalten) er subjektiv den Eindruck einer Alkoholisierung gewonnen hat und dies mit Zeugenaussagen stütz.
Ein Alkoholtest(Untersuchung des Blutalkoholwertes oder Atemalkoholanalyse durch Alkomat)kommt wegen des verfassungsmäßig garantierten Grundrechts auf körperlicheIntegrität nur dann in Betracht, wenn der Arbeitnehmer sich damit einverstanden erklärt.
Verweigert der AN eine objektive Überprüfung, kann dass als ein Indiz für einen erheblichen Alkoholkonsum angesehen werden.
1 BAG v. 26. 1. 1995 – 2 AZR 649/94, AP Nr. 34 zu § 1 KSchG 1969 – Verhaltensbedingte Kündigung; LAG Hamm v. 15. 1. 1999 – 10 Sa 1235/96, NZA 1999, 1221. 2 BAG v. 26. 1. 1995 – 2 AZR 649/94, AP Nr. 34 zu § 1 KSchG 1969 – Verhaltensbedingte Kündigung; Künzl, BB 1993, 1581. 3 BAG v. 4. 6. 1997 – 2 AZR 526/96, NZA 1997, 1281. 4 BAG v. 26. 1. 1995 – 2 AZR 649/94, AP Nr. 34 zu § 1 KSchG 1969 – Verhaltensbedingte
08.02.2009 um 11:43 Uhr
Wir haben eine BV zu diesem Thema gemacht. Bedingt durch zahlreiche Arbeitsunfälle wg. Alk. Wer den Verdacht von erheblichem Alk-Genuss erregt, wird zum Alko-Test geschickt. Atemtestgerät. Wenn der Wert gering ist, ähnlich wie Grenzwerte im Strassenverkehr, nimmt seine Arbeit wieder auf und gut ist. Wer über diesen Grenzen liegt oder den Alko-Test verweigert wird für diesen Tag zwangsbeurlaubt. Sollte dieser Personenkreis einen vom Arzt bestätigten Promillewert bestätigt bekommen der unterhalb der Grenzen liegt, wird der Arbeitstag umgehend bezahlt
09.02.2009 um 12:29 Uhr
@dummbax Diese BV dürfte mit Sicherheit ungültig sein!
Verwandte Themen
Ist es gerechtfertigt für eine 2 min. Arbeitsunterbrechung eine Abmahnung auszusprechen???
Hallo Freunde, rechtfertigt der folgende Sachverhalt eine Abmahnung??? Wir sind ein privatisiertes Entsorgungsunternehmen. Ein Kraftfahrer erhält einen Anruf noch eine Entsorgung vorzunehmen, hä
Warum so einfach - was tun bei Änderungskündigung?
Zum Anfang, vorher kein Arbeitsvertrag, kein Betriebsrat, hatten den LKW immer am Wohnort. Diese Kündigung hat ein Freund von mir bekommen. Weil mir dasselbe bevor steht versuche ich natürlich info
Alkohol im Betrieb
Ein Mitarbeiter im Hotel kann aus Religiösen gründen kein Alkohol verkaufen das einführen von Alkohol im Hotel Betrieb ist neu davor gabs kein Alkohol im Verkauf. Kann der Chef den Mitarbeiter kündige
AG und Testverweigerer
Als ob ich es schon vor Wochen geahnt hätte. ⚖ Corona-Test-Verweigerer haben keinen Anspruch auf Gehalt ⚖ Der Fall: Der Fall spielte zwar noch vor der aktuell geltenden 3G-Regelung am Arbeitsplatz, w
Zugangskontrolle 3 G Betriebsversammlung ab 24.11.21
Wir planen eine Betriebsversammlung in einen externen Raum außerhalb der Firma. Laut Verordnung dürfen die Zugangskontrolldaten der Firma nicht für andere zwecke benutzt werden. Wenn nun aber die