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Alkohol Test bei einem Mitarbeiter /Kraftfahrer - Kann der Kollege das ablehnen?

I
Inge
Jan 2018 bearbeitet

hallo, darf ein Fuhrparkleiter / Lagerleiter, oder eine sonstige bevollmächtigte Person, bei einem Alkohol - Verdacht, bei einem Mitarbeiter /Kraftfahrer einen Alkohol Test (Alkohol Tester) durchführen? Kann der Kollege das ablehnen??? Wie kann / soll sich der Fuhrparkleiter/ Lagerleiter bei einer Ablehnung verhalten?

Gruß Inge

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Community-Antworten (4)

U
Uschi66

04.02.2009 um 16:10 Uhr

Kein Alkoholtest durch Arbeitgeber

Ein Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet, im laufenden Arbeitsverhältnis routinemäßigen Blutuntersuchungen zur Klärung, ob er alkohol- oder drogenabhängig ist, zuzustimmen. Verweigert daher der Arbeitnehmer einen solchen Alkoholtest, dann rechtfertigt dies keine Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber (Bundesarbeitsgericht, Az.: 2 AZR 55/99).

K
Karla

04.02.2009 um 17:04 Uhr

"Um allerdings den Vorwurf zu wiederlegen, muß der AN von sich aus einen objektiven Test (Alkomatoder Blutprobe) anbieten."

Zum Nachweis der Alkoholisierung reicht es aus, wenn der AG darlegt, aufgrund welcher Indizien (Alkoholfahne, lallende Sprache, schwankender Gang, aggressivesVerhalten) er subjektiv den Eindruck einer Alkoholisierung gewonnen hat und dies mit Zeugenaussagen stütz.

Ein Alkoholtest(Untersuchung des Blutalkoholwertes oder Atemalkoholanalyse durch Alkomat)kommt wegen des verfassungsmäßig garantierten Grundrechts auf körperlicheIntegrität nur dann in Betracht, wenn der Arbeitnehmer sich damit einverstanden erklärt.

Verweigert der AN eine objektive Überprüfung, kann dass als ein Indiz für einen erheblichen Alkoholkonsum angesehen werden.

1 BAG v. 26. 1. 1995 – 2 AZR 649/94, AP Nr. 34 zu § 1 KSchG 1969 – Verhaltensbedingte Kündigung; LAG Hamm v. 15. 1. 1999 – 10 Sa 1235/96, NZA 1999, 1221. 2 BAG v. 26. 1. 1995 – 2 AZR 649/94, AP Nr. 34 zu § 1 KSchG 1969 – Verhaltensbedingte Kündigung; Künzl, BB 1993, 1581. 3 BAG v. 4. 6. 1997 – 2 AZR 526/96, NZA 1997, 1281. 4 BAG v. 26. 1. 1995 – 2 AZR 649/94, AP Nr. 34 zu § 1 KSchG 1969 – Verhaltensbedingte

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Dummbax

08.02.2009 um 11:43 Uhr

Wir haben eine BV zu diesem Thema gemacht. Bedingt durch zahlreiche Arbeitsunfälle wg. Alk. Wer den Verdacht von erheblichem Alk-Genuss erregt, wird zum Alko-Test geschickt. Atemtestgerät. Wenn der Wert gering ist, ähnlich wie Grenzwerte im Strassenverkehr, nimmt seine Arbeit wieder auf und gut ist. Wer über diesen Grenzen liegt oder den Alko-Test verweigert wird für diesen Tag zwangsbeurlaubt. Sollte dieser Personenkreis einen vom Arzt bestätigten Promillewert bestätigt bekommen der unterhalb der Grenzen liegt, wird der Arbeitstag umgehend bezahlt

K
Kölner

09.02.2009 um 12:29 Uhr

@dummbax Diese BV dürfte mit Sicherheit ungültig sein!

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