Erstellt am 04.02.2009 um 15:10 Uhr von Uschi66
Kein Alkoholtest durch Arbeitgeber
Ein Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet, im laufenden Arbeitsverhältnis routinemäßigen Blutuntersuchungen zur Klärung, ob er alkohol- oder drogenabhängig ist, zuzustimmen. Verweigert daher der Arbeitnehmer einen solchen Alkoholtest, dann rechtfertigt dies keine Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber (Bundesarbeitsgericht, Az.: 2 AZR 55/99).
Erstellt am 04.02.2009 um 16:04 Uhr von Karla
"Um allerdings den Vorwurf zu wiederlegen, muß der AN von sich aus einen objektiven Test (Alkomatoder Blutprobe) anbieten."
Zum Nachweis der Alkoholisierung reicht es aus, wenn der AG darlegt, aufgrund welcher Indizien (Alkoholfahne, lallende Sprache, schwankender Gang, aggressivesVerhalten) er subjektiv den Eindruck einer Alkoholisierung gewonnen hat
und dies mit Zeugenaussagen stütz.
Ein Alkoholtest(Untersuchung des Blutalkoholwertes oder Atemalkoholanalyse durch Alkomat)kommt wegen des
verfassungsmäßig garantierten Grundrechts auf körperlicheIntegrität nur dann in Betracht, wenn der Arbeitnehmer sich damit einverstanden erklärt.
Verweigert der AN eine objektive Überprüfung, kann dass als ein Indiz für einen erheblichen Alkoholkonsum angesehen werden.
1 BAG v. 26. 1. 1995 – 2 AZR 649/94, AP Nr. 34 zu § 1 KSchG 1969 – Verhaltensbedingte
Kündigung; LAG Hamm v. 15. 1. 1999 – 10 Sa 1235/96, NZA 1999, 1221.
2 BAG v. 26. 1. 1995 – 2 AZR 649/94, AP Nr. 34 zu § 1 KSchG 1969 – Verhaltensbedingte
Kündigung; Künzl, BB 1993, 1581.
3 BAG v. 4. 6. 1997 – 2 AZR 526/96, NZA 1997, 1281.
4 BAG v. 26. 1. 1995 – 2 AZR 649/94, AP Nr. 34 zu § 1 KSchG 1969 – Verhaltensbedingte
Erstellt am 08.02.2009 um 10:43 Uhr von dummbax
Wir haben eine BV zu diesem Thema gemacht.
Bedingt durch zahlreiche Arbeitsunfälle wg. Alk.
Wer den Verdacht von erheblichem Alk-Genuss erregt,
wird zum Alko-Test geschickt. Atemtestgerät.
Wenn der Wert gering ist, ähnlich wie Grenzwerte im Strassenverkehr,
nimmt seine Arbeit wieder auf und gut ist.
Wer über diesen Grenzen liegt oder den Alko-Test verweigert
wird für diesen Tag zwangsbeurlaubt.
Sollte dieser Personenkreis einen vom Arzt bestätigten Promillewert bestätigt bekommen der unterhalb der Grenzen liegt, wird der Arbeitstag umgehend bezahlt
Erstellt am 09.02.2009 um 11:29 Uhr von Kölner
@dummbax
Diese BV dürfte mit Sicherheit ungültig sein!