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Dienstreise und Teilzeit

F
Fenestra
Nov 2016 bearbeitet

Mein Arbeitsvertrag ist für ein Jahr ein Teilzeitvertrag von 6 Stunden täglich, also eine 30-h-Woche. Regulär ist die Wochenarbeitszeit 40 Stunden (Gleitzeit). Wenn ich ein Seminar besuche, wieviel Zeit wird mir täglich gutgeschrieben? 8 Stunden, weil regulär 8 Stunden gelten, die tatsächliche Zeit, die das Seminar dauerte, oder doch nur die 6 Stunden aus meinem aktuellen Vertrag?

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Community-Antworten (4)

G
gironimo

28.06.2016 um 17:20 Uhr

aus http://www.betriebsrat.com/recht-auf-fortbildung:

"Als Regelung für Teilzeitbeschäftigte gilt, dass eine Seminarwoche in der Regel als volle Arbeitswoche zählt. Teilzeitbeschäftigte Betriebsräte bauen demnach während des Seminars Überstunden auf. Diese müssen entweder durch Freizeitausgleich abgebaut oder durch Mehrarbeitsvergütung abgegolten werden. Obergrenze: Regelmäßige Wochenarbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten im Betrieb."

A
AlterMann

29.06.2016 um 10:06 Uhr

Hallo Fenestra, gironimo hat offensichtlich vorausgesetzt, dass Du ein BR-Seminar meinst. Sonst ist die Regelung anders.

G
gironimo

29.06.2016 um 11:40 Uhr

.... das habe ich in der Tat.

C
celestro

29.06.2016 um 15:50 Uhr

"Sonst ist die Regelung anders."

Und wie wäre die Reglung "sonst" ?

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