Erstellt am 28.06.2016 um 15:20 Uhr von gironimo
aus http://www.betriebsrat.com/recht-auf-fortbildung:
"Als Regelung für Teilzeitbeschäftigte gilt, dass eine Seminarwoche in der Regel als volle Arbeitswoche zählt. Teilzeitbeschäftigte Betriebsräte bauen demnach während des Seminars Überstunden auf. Diese müssen entweder durch Freizeitausgleich abgebaut oder durch Mehrarbeitsvergütung abgegolten werden. Obergrenze: Regelmäßige Wochenarbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten im Betrieb."
Erstellt am 29.06.2016 um 08:06 Uhr von alterMann
Hallo Fenestra,
gironimo hat offensichtlich vorausgesetzt, dass Du ein BR-Seminar meinst. Sonst ist die Regelung anders.
Erstellt am 29.06.2016 um 09:40 Uhr von gironimo
.... das habe ich in der Tat.
Erstellt am 29.06.2016 um 13:50 Uhr von celestro
"Sonst ist die Regelung anders."
Und wie wäre die Reglung "sonst" ?