Rufbereitschaft
Hallo zusammen, wir sind in der Metallindustrie ohne Tarifbindung. Wir arbeiten in Schichten mit Rufbereitschaft. Deshalb meine Frage. Mitarbeiter in der Rufbereitschaft wird angerufen. Dieser kommt dann und arbeitet 2 Stunden. Muss der Kollege dann die Ruhezeit von 11 Stunden einhalten oder darf er zu seiner Schicht wieder arbeiten? Danke für Eure Antworten.
Community-Antworten (2)
28.06.2016 um 12:24 Uhr
Habt ihr denn keine BV zum Thema Rufbereitschaft? Ich würde sagen der Kollege ruht. Die Zeit sollte dennoch vergütet werden
28.06.2016 um 12:49 Uhr
inimser, der AN hat die Ruhezeit von 11 Std. einzuhalten. Das kann dazu führen, dass er am nächsten Tag (je nach geplantem Arbeitsbeginn) nicht pünktlich zur Arbeit erscheinen DARF. Das wiederum kann dazu führen, dass dem AN Minusstunden entstehen, denn der AG ist nicht verpflichtet, die Ruhezeit zu vergüten. Das liegt daran, dass nicht er zu verantworten hat, dass er verpflichtet ist, Gesetze einzuhalten. Hierzu gibt es Rechtsprechung. Jeder BR ist also gut beraten, der Einführung von Rufbereitschaft nur dann zuzustimmen, wenn für die AN negative Sachverhalte im Zusammenhang mit RB in einer BV ausgeschlossen werden.
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