Dienstplan - Gilt Kopie oder Original?
Hallo,
ich habe eine Frage zum Dienstplan.
Wir haben im Unternehmen eine BV Dienstplangestaltung. Der Betriebsrat kontrolliert die Dienstpläne und bestätigt diese. Der bestätigte Dienstplan (das Original) geht in Kopie dann in alle Abteilungen. Letztens kam es dabei zu einem kleinen Problem. Bei einer Kopie war bei einem Betriebsratsmitglied nicht mehr zu sehen, dass zu Beginn seines Dienstes Betriebsratsarbeit eingeplant war. Der Kollege erschien nicht am Arbeitsplatz sondern ging zur Betriebsratssitzung. Seine Mitarbeiter machten sich Sorgen und versuchten nun auch die Situation zu lösen, sie wussten ja nicht, dass er im Unternehmen ist. Der Betriebsrat in seiner Gesamtheit wusste auch nichts von der Situation. Wieder an seinem Arbeitsplatz erklärte der Kollege dann in seiner Abteilung, dass ein solches Verhalten ihm zustehen (einfach nicht am Arbeitsplatz aufzutauchen), weil der Arbeitgeber ja die Betriebsratssitzung bestätigt habe und er sich nur am Original orientiere und auch nicht auf die Kopie in der Abteilung sehen. Die anfängliche Erleichterung dass dem Kollegen nichts passiert ist schlug dann bei seinen Mitarbeitern ganz schnell in Wut um nach der Erklärung.
Auch wenn hier ganz extrem die Beziehung des Kollegen zu den Mitarbeitern in seiner Abteilung im Vordergrund steht muss man ja doch irgendwie mal auf die Tatsachen sehen. Da stellt sich dann die Frage ob er recht hat. Darf er wirklich einfach so wegbleiben? Macht es Sinn das ganze System zu ändern, auch wenn es über Jahre hinweg immer reibungslos lief? Kann man erwarten, dass ein Kollege bei so einem offensichtlichen Fehler auf der Kopie einfach mal Bescheid gibt?
Danke schon mal für die Antworten.
Community-Antworten (12)
28.08.2019 um 09:57 Uhr
Wenn ich das richtig verstehe bleibt er ja nicht "einfach so weg". Die BR-Zeit war ordentlich eingetragen, von der Geschäftsleitung abgesegnet. Somit sehe ich hier schon mal kein Problem. Scheinbar hat derjenige, der die Kopien erstellt unsauber gearbeitet. da kann man ihn darauf hinweisen. Deshalb muss man nicht gleich ein an sich funktionierendes System ändern. Wenn dem BR-Kollegen der Fehler aufgefallen ist, dann hätte er aus meiner Sicht allerdings schon darauf aufmerksam machen sollen. Ist eine Frage der Kollegialität.
Ich weiß ja nicht wie es bei euch im Unternehmen geregelt ist, aber bei uns wird der Vorgesetzte und PERS informiert, wenn ein Kollege unentschuldigt fehlt. Spätestens dann wäre doch mit einen Blick in den Originaldienstplan alles aufgeklärt gewesen.
28.08.2019 um 10:00 Uhr
Erstens: Kann man es erwarten, dass der Kollege in der Abteilung Bescheid gibt? Wenn man sich normal kollegial verhält JA.
Zweitens: Ist der Kollege verpflichtet das zu tun? Meines Erachtens nicht. Er muss sich ordnungsgemäß bei seinem Vorgesetzten zur Betriebsratsarbeit abmelden. Nicht bei seinen Kollegen. Der Vorgesetzte hat dann dafür zu sorgen, dass die Abteilung trotz der Abwesenheit des BR Mitglieds läuft. Da offensichtlich der Arbeitgeber die Termine bestätigt hat, ist davon auszugehen, dass dieser über die Abwesenheit des Kollegen in der Abteilung informiert war. Insofern ist das rechtlich völlig in Ordnung.
Ob man sich damit Freunde bei den Kollegen macht, die einen ja idealerweise wieder wählen sollen, steht auf einem anderen Blatt...
28.08.2019 um 14:19 Uhr
Auch wenn ich in großen Teilen die Meinung der Vorredner teile, stellt sich doch die Frage ob ein Eintrag im Dienst oder Schichtplan reicht um sich abzumelden. Solche Pläne werden oft für vier Wochen erstellt. Kann man da vom Vorgesetzten wirklich erwarten das er jeden Termin eines BRM noch kennt. Den ob der Vorgestzte zugriff auf das Orginal hat, ist hier nicht wirklich klar. Das System muss man hier nicht ändern. Aber man sollte den Umgang mit den Kollegen ändern. Eine kurze Mitteilung: Denkt dran das morgen Sitzung ist, ich werde also erst später hier sein. kann nicht so schwer sein.
28.08.2019 um 15:42 Uhr
"Kann man erwarten, dass ein Kollege bei so einem offensichtlichen Fehler auf der Kopie einfach mal Bescheid gibt?"
Ja ... ABER!
Ich kann in der Beschreibung eher NICHT erkennen, dass der Kollege den Fehler zweifelsfrei VORHER bemerkt hat. Ganz im Gegenteil:
"und er sich nur am Original orientiere und auch nicht auf die Kopie in der Abteilung sehen"
schaut er wohl nicht auf die Kopien, die da irgendwo hängen. Da kann man ihn dann mMn keinen Vorwurf machen.
28.08.2019 um 16:21 Uhr
Zum Einem ab und anmelden muss ich mich beim Vorgesetzten, ich mach das per Mail, weil er es so möchte. Zu Anderen Meinen Kollegen habe ich es aber auch immer mitgeteilt, gehört einfach zum guten Ton. Auch bei uns wird sich erkundigt, wenn mal jemand nicht zur Arbeit kommt.
Mich da nur auf den Dienstplan verlassen, wäre mir zu unsicher.
Prinzipiell verstehe ich allerdings nicht, wo der Unterschied herkommt. Eine Kopie sollte ja grade keinen Unterschied zum Original haben.
28.08.2019 um 17:28 Uhr
Ehrlich gesagt finde ich die Frage schon etwas erstaunlich. Welcher BR würde akzeptieren dass der Arbeitgeber den mitbestimmten Dienstplan durch Kopierfehler verändern darf?
28.08.2019 um 17:32 Uhr
"Welcher BR würde akzeptieren dass der Arbeitgeber den mitbestimmten Dienstplan durch Kopierfehler verändern darf?"
Ist das aus:
"Bei einer Kopie war bei einem Betriebsratsmitglied nicht mehr zu sehen, dass zu Beginn seines Dienstes Betriebsratsarbeit eingeplant war."
nicht etwas zu sehr interpretiert?
28.08.2019 um 17:35 Uhr
Im Original war es demnach zu sehen und in der Kopie nicht, richtig?
Die Veränderung ist durch das Kopieren entstanden, richtg?
Wo ist Dein Verständnisproblem?
28.08.2019 um 17:48 Uhr
Ich kann nicht erkennen, worauf sich die Annahme stützt, der AG hätte die Kopie manipuliert.
28.08.2019 um 18:03 Uhr
Zitat (celestro): "Ich kann nicht erkennen, worauf sich die Annahme stützt, der AG hätte die Kopie manipuliert."
Wer hat denn wo diese Annahme getroffen?
28.08.2019 um 18:28 Uhr
"Welcher BR würde akzeptieren dass der Arbeitgeber den mitbestimmten Dienstplan durch Kopierfehler verändern darf?"
Wofür diese Frage, wenn Sie nicht dazu dient, auf den Grund für die Unterschiede zwischen Kopie und Original zu verweisen?
28.08.2019 um 18:43 Uhr
Also dieser Interpretation kann ich überhaupt nicht folgen. Die Frage bezog sich einzig und alleine darauf, welcher BR denn akzeptieren würde dass der Arbeitgeber einen anderen Dienstplan aushängt als den der vereinbart wurde.
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