Ist es zulässig, dass ein Teil der Belegschaft (Mitarbeiter in den Büros), morgns und abends Gleitzeit in Anspruch nehmen dürfen, während dies Mitarbeitern in der Fertigung verwehrt wird, mit der Begründung, dass die betrieblichen Abläufe einen gemeinsamen Arbeitsbeginn zwingend notwendig machen. Keine Einigung zwischen BR und GL erzielbar.