Erstellt am 25.06.2016 um 18:52 Uhr von gironimo
Wenn eine Einigung zwischen BR und AG erzielt worden ist, ist es möglich.
Der AG kann nicht allein die Arbeitszeitregelung festlegen. Versucht es doch mal mit der Einigungsstelle.
Allerdings solltet Ihr dann auch ein klares Konzept haben, wie die Gleitzeit in der Fertigung funktionieren kann. Immerhin müssen ja hier in der Regel diverse Mitarbeiter Hand in Hand arbeiten. Das ist im Büro eben nicht so (meistens jedenfalls).
Erstellt am 25.06.2016 um 21:18 Uhr von Hoppel
@ Mopsel
Du darfst davon ausgehen, dass in einem Betrieb auch noch mehr Arbeitszeitregelungen existieren dürfen!
Und so ganz nebenbei angemerkt, scheint die Begründung des AG nicht ganz von der Hand zu weisen sein!
Wenn die KollegInnen in der Fertigung die Arbeitstätigkeit zeitgleich aufnehmen müssen, wird man doch auch von einem gemeinsamen Arbeitsende ausgehen dürfen, oder nicht?
Falls das so ist, verstehe ich Deine Überschrift nicht! Von unterschiedlichen GLEITZEITregelungen kann dann jedenfalls keine Rede sein.
Erstellt am 27.06.2016 um 07:42 Uhr von Erbsenzähler
@Mopsel
In der Fertigung haben wir auch keine Gleitzeit, weil bei uns in Teamarbeit gearbeitet wird und außerdem verschiedene Fertigungsschritte direkt voneinander abhängig sind. Das geht leider auch nicht. Wir brauchen komplette Teams. Stell dir mal zum Beispiel die Autoproduktion vor. Da müssen alle gleichzeitig am Band sein! Das geht auch von der Logik nicht anders.
Selbst in der Verwaltung haben wir unterschiedliche Arbeitszeitmodelle.