Unterschiedliche Gleitzeitregelung in einem Unternehmen
Ist es zulässig, dass ein Teil der Belegschaft (Mitarbeiter in den Büros), morgns und abends Gleitzeit in Anspruch nehmen dürfen, während dies Mitarbeitern in der Fertigung verwehrt wird, mit der Begründung, dass die betrieblichen Abläufe einen gemeinsamen Arbeitsbeginn zwingend notwendig machen. Keine Einigung zwischen BR und GL erzielbar.
Community-Antworten (3)
25.06.2016 um 20:52 Uhr
Wenn eine Einigung zwischen BR und AG erzielt worden ist, ist es möglich.
Der AG kann nicht allein die Arbeitszeitregelung festlegen. Versucht es doch mal mit der Einigungsstelle.
Allerdings solltet Ihr dann auch ein klares Konzept haben, wie die Gleitzeit in der Fertigung funktionieren kann. Immerhin müssen ja hier in der Regel diverse Mitarbeiter Hand in Hand arbeiten. Das ist im Büro eben nicht so (meistens jedenfalls).
25.06.2016 um 23:18 Uhr
@ Mopsel
Du darfst davon ausgehen, dass in einem Betrieb auch noch mehr Arbeitszeitregelungen existieren dürfen!
Und so ganz nebenbei angemerkt, scheint die Begründung des AG nicht ganz von der Hand zu weisen sein!
Wenn die KollegInnen in der Fertigung die Arbeitstätigkeit zeitgleich aufnehmen müssen, wird man doch auch von einem gemeinsamen Arbeitsende ausgehen dürfen, oder nicht?
Falls das so ist, verstehe ich Deine Überschrift nicht! Von unterschiedlichen GLEITZEITregelungen kann dann jedenfalls keine Rede sein.
27.06.2016 um 09:42 Uhr
@Mopsel In der Fertigung haben wir auch keine Gleitzeit, weil bei uns in Teamarbeit gearbeitet wird und außerdem verschiedene Fertigungsschritte direkt voneinander abhängig sind. Das geht leider auch nicht. Wir brauchen komplette Teams. Stell dir mal zum Beispiel die Autoproduktion vor. Da müssen alle gleichzeitig am Band sein! Das geht auch von der Logik nicht anders.
Selbst in der Verwaltung haben wir unterschiedliche Arbeitszeitmodelle.
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