Hallo, ich habe folgende Fragen.

Zwei unternehmen haben im November 2006 einen Betriebsübergang vollzogen.
Es handelt sich dabei um das Unternehmen in dem ich beschäftigt, und auch Mitglied des Betriebsrats war, und deren Tochterfirma.
Die Mitarbeiter aus dem Unternehmen in dem auch ich beschäftig war (ca. 90 Arbeitnehmer) sind allesamt auf fünf weitere Unternehmen übergegangen. Diese fünf Unternehmen waren bis zu diesem Zeitpunkt ohne Personal, bestanden aber seit einigen Jahren ohne am Markt aktiv zu seien. Das Unternehmen in dem ich beschäftigt war bleibt als Holding bestehen und hält fortan nur noch Anteile dieser fünf Unternehmen. Das Tochter unternehmen (ca.190 Arbeitnehmer) gibt ca. 150 Arbeitnehmer an die selben fünf Unternehmen ab. Die übrigen ca. 40 Arbeitnehmer verbleiben in dem Tochter Unternehmen und übernehmen fortan alle Verwaltungsarbeiten aller sechs Unternehmen, einschließlich der gemeinsamen Personalabteilung. Alle sieben Unternehmen haben den selben Geschäftsführer.
Das Tochterunternehmen und die fünf aufnehmenden Unternehmen haben sich drei Monate vor dem Betriebsübergang per Unternehmensvereinbarung dazu bekannt, dass sie auch wie bisher einen gemeinsamen Betrieb führen.
Der Geschäftsführer teilte allen Arbeitnehmern, aller beteiligten Unternehmen mit, dass aufgrund der Unternehmensvereinbarung der Betriebsrat des Tochterunternehmens nun für alle Unternehmen zuständig ist.
Ich habe aber die Rechtsauffassung, dass wir einen neuen Betriebsrat wählen müssen, weil die Aufnehmenden Unternehmen zum Zeitpunkt der Unternehmensvereinbarung ohne Arbeitnehmer und Material waren und es somit überhaupt nicht möglich war einen gemeinsamen Betrieb zu führen. Ich sehe das so, dass diese Unternehmensvereinbarung, wenn sie überhaupt gültig ist, dann aber frühestens nach dem Betriebsübergang – also nachdem die aufnehmenden Unternehmen mit Personal und Material bestückt wurden.

Das wiederum hätte zur Folge, dass der Gemeinsame Betrieb aller beteiligten Unternehmen erst nach den Betriebsübergängen und nicht schon vorher bestand.

Das wiederum bedeutet, dass ein neuer Betriebsrat gewählt werden muss – was sich auch ganz viele Mitarbeiter in unserem Betrieb wünschen.

Wer kann mir sagen ob das so richtig ist wie ich das sehe. Wenn ja, kann man diese Rechte dann noch durchsetzen, nach über einem halben Jahr.

Ich freue auf eure Antworten!