Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

bei uns im Betrieb gibt es Aufgrund der schlechten Auftragslage Überlegungen, seitens des Betriebsrates, Kurzarbeit einzuführen.

Wir haben ein flexibles Gleitzeitmodell ( +100/-150) das es den Beschäftigten erlaubt Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit selbst festzulegen sofern die betrieblichen Belange dies zulassen und Pflichtanwesenheit in der Kernzeit gegeben ist.

Am Montag wurde die GL von einem Mitarbeiter der AAG beraten und uns wurde dann mitgeteilt das es erhebliche Änderungen zum Kurzarbeitermodell in Zeiten der Krise 2009 gibt.

Jetzt die eigentliche Frage:

Uns wurde erzählt wenn ein Unternehmen solch eine Gleitzeitregelung hat müssen sämtliche Mitarbeiter erst das negative Konto ( -150) ausnützen um die Voraussetzungen zur Kurzarbeit zu erfüllen.
Ich habe solches noch nicht gehört!! Kann es möglich sein dass der Berater der AAG hier ein besonderes Interesse hat Leistungen zur Kurzarbeit erst dann anzuschütten wenn sämtliche Mitarbeiter das Betriebsrisiko der schlechten Auftragslage ausgereizt haben.


Ich perönlich war immer der Meinung das die Gleitzeitkonten nach oben hin eingefroren werden und die Entnahme nach unten hin bei Bedarf möglich war.

Bitte!!! wer kann mir da weiterhelfen. Wir haben diese Woche noch eine BR/GF Sitzung zu diesem Thema.
Vielen vielen Dank an Euch alle.
Gruß Beärle