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Müssen Arbeitnehmer in anderem Unternehmen aushelfen?

M
Max28
Apr 2023 bearbeitet

Hallo,

Ich hab mal eine Frage. Ich arbeite in Unternehmen A und in der gleichen Stadt gibt es noch Unternehmen B, welches vom gleichen Chef betrieben wird. Diese sind dennoch getrennt voneinander und haben auch unterschiedliche Namen, obwohl es die gleiche Art von Unternehmen ist.

Unternehmen B schließt in wenigen Wochen und verliert immer mehr Mitarbeiter. Die Mitarbeiter werden auch nicht in Unternehmen A übernommen, sondern müssen sich neu bewerben, eben mit der Begründung das es zwei getrennte Unternehmen sind.

Nun müssen aber immer wieder Mitarbeiter von Unternehmen A in Unternehmen B aushelfen. Bisher war das immer freiwillig, aber mittlerweile haben manche Mitarbeiter nicht mal mehr eine Wahl. Wenn die beiden Unternehmen wirklich getrennt voneinander sind und die Mitarbeiter in Unternehmen A angestellt sind, können sie dann überhaupt gezwungen werden in Unternehmen B auszuhelfen?

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Community-Antworten (1)

C
celestro

23.04.2023 um 15:36 Uhr

Wer einen Arbeitsvertrag bei A hat, kann normalerweise nicht gezwungen werden, bei B auszuhelfen.

Gibt es einen BR? Und lohnt es sich überhaupt noch, ein Fass aufzumachen, wenn B in einigen Wochen "eh Geschichte ist"?

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