Hallo,

Arbeite als industriemechanicker in einen firma fur maschinen bau,bin seit eiin paar wochen betriebsratmitglied,habe leider noch keine seminare besucht.

unsere betriebsleitung möchte eine neue betriebsvereinbarung,die auf eine alte basiert ist
Ich zitiere
"Uberstunden Konto
Das uberstunden konto umfast ein bereich von +100 bis -50 stunden
Ab einer stand von uber +100stunden werden diese automatisch mit der nächsten Lohn-bzw.-gehaltsabrechnung ausgezahlt,so das die Überstundenkonten Zum Monatsende einen max.stand von +100 stunden aufweisen durfen.

Mitarbeiter können sich jeden positieven Bestand Ihrer Uberstunden in Teilen oder Gesamt per Lohn-bzw. Gehaltsabrechnung auszahlen lassen."

das war die alte betriebsvereinbarung folgendes ist dazu gekommen

Ich zitiere
"Anordnung Überstunden abfeiern und urlaub
Der arbeitnehmer ist berechtigt,das abfeiern vorhandener Überstunden anzuordnen
Ebenfalls kan das Überstundenkonto auf anordnung bis zu _50 std belastet werden
Ferner ist der Arbeitgeber berechtigt,die mitarbeiter gemäß vorhandene Urlaubsstand in bezahlten urlaub zu schicken."

Zurzeit haben wir noch kurzarbeit angemeldet bis 01-01-2011
die betriebsleitung möchte ein polster schaffen fur die zeit danach.
Haben diese betriebsvereinbarung heute besprochen,und zu kenntnis gegeben das wir damit so nicht einverstanden sind.Den wurde uns erzählt das der arbeitgeber berechtigt ist mitarbeit in urlaub zu schicken und stunden abzubummeln,und das sogar in Bundesurlaubsgesetz steht

Finde aber nichts was auf dieses hindeutet,wirdt diese regelung irgendwo rechtlich beschrieben???wenn ja wo???gibst ausnahme regelungen???