Überstunden Konto & Urlaub
Hallo,
Arbeite als industriemechanicker in einen firma fur maschinen bau,bin seit eiin paar wochen betriebsratmitglied,habe leider noch keine seminare besucht.
unsere betriebsleitung möchte eine neue betriebsvereinbarung,die auf eine alte basiert ist Ich zitiere "Uberstunden Konto Das uberstunden konto umfast ein bereich von +100 bis -50 stunden Ab einer stand von uber +100stunden werden diese automatisch mit der nächsten Lohn-bzw.-gehaltsabrechnung ausgezahlt,so das die Überstundenkonten Zum Monatsende einen max.stand von +100 stunden aufweisen durfen.
Mitarbeiter können sich jeden positieven Bestand Ihrer Uberstunden in Teilen oder Gesamt per Lohn-bzw. Gehaltsabrechnung auszahlen lassen."
das war die alte betriebsvereinbarung folgendes ist dazu gekommen
Ich zitiere "Anordnung Überstunden abfeiern und urlaub Der arbeitnehmer ist berechtigt,das abfeiern vorhandener Überstunden anzuordnen Ebenfalls kan das Überstundenkonto auf anordnung bis zu _50 std belastet werden Ferner ist der Arbeitgeber berechtigt,die mitarbeiter gemäß vorhandene Urlaubsstand in bezahlten urlaub zu schicken."
Zurzeit haben wir noch kurzarbeit angemeldet bis 01-01-2011 die betriebsleitung möchte ein polster schaffen fur die zeit danach. Haben diese betriebsvereinbarung heute besprochen,und zu kenntnis gegeben das wir damit so nicht einverstanden sind.Den wurde uns erzählt das der arbeitgeber berechtigt ist mitarbeit in urlaub zu schicken und stunden abzubummeln,und das sogar in Bundesurlaubsgesetz steht
Finde aber nichts was auf dieses hindeutet,wirdt diese regelung irgendwo rechtlich beschrieben???wenn ja wo???gibst ausnahme regelungen???
Community-Antworten (1)
08.06.2010 um 22:45 Uhr
Marimaxxx, Den wurde uns erzählt das der arbeitgeber berechtigt ist mitarbeit in urlaub zu schicken und stunden abzubummeln,und das sogar in Bundesurlaubsgesetz steht Dann soll euch derjenige der euch das erzählt hat auch mal die Stelle zeigen. Ich denke mal das er hierbei ganz schön in Verlegenheit kommen wird, weil es dies so nicht gibt. Richtig ist das der AG anordnen könnte Überstunden abzubummeln vom Stundenkonto. Aber auch dies müsste er 4 Werktage vorher ankündigen. Wobei der Tag der Ankündigung nicht mitzählt. Mit diesem +100 und -50 ist unser AG auch mal angefangen. Geeinigt haben wir uns dann auf +- 80. So ist dies auf beiden Seiten gut verteilt Am Urlaub hat er garnichts zu rütteln, da jegliche Regelung die einen Arbeitnehmer schlechter stellt als wie es das Bundesurlaubsgesetz beschreibt ungültig wäre. Hut ab , auch ohne Seminar gut reagiert. Aber ihr seht nun auch wie wichtig Seminare sind.
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