Auszahlen von Überstungen
Hallo,
eine Frage zum Thema Auszahlen von Überstunden. Bisher war es bei uns so, dass sich jeder MA wenn er wollte seine Überstunden auszahlen lassen konnte, wann er wollte.
Nun ist es so, dass es in einigen Abteilungen untersagt ist, sich Überstunden auszahlen zu lassen. Kann der AG das einfach ohne offizielle Information anordnen?
Fällt auch das Ausbezahlen auch unter § 87 Abs 4 BetrVg. In meinen KOmmentar steht, dass zu dem "normalen "lohn/Gehalt auch alle Zulagen fallen. Nur eben leider nicht genau, ob die Überstunden dort mit inbegriffen sind.
Kann mir jemand evtl. weiterhelfen bzw. mir sagen, wo ich etwas zu diesem Thema finden kann?
Danke
Community-Antworten (2)
11.04.2011 um 15:55 Uhr
Hallo chrisNRW, euer MBR bei Überstunden ergibt sich aus § 87 Abs. 1 P 3 sowie P 10. In einer BV könnt Ihr festlegen ob Überstunden in ein Freizeitkonto gehen oder bezahlt werden.
LG Angie
11.04.2011 um 18:23 Uhr
Angie
Hier kann der BR nichts erwzingen, der AG kann auch sagen grundsätzlich Freizeit. Nur be ggf. gezahlten Zuschlägen könnte man anders regeln. Also, wenn AG nicht will kann der BR nichts erwzingen.
Oftmals gibt es aber in geltenden TV hierzu verbindlich Aussagen. Aber oftmals heißt es auch dort, i.d.R. Freizeit. Dieses auch, weil man so ggf. Einstellungen erreichen kann. Sollte auch Ziel des BR sein, denn wir haben immer noch zu viele Arbeitssuchende.
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