Hallo,

eine Frage zum Thema Auszahlen von Überstunden. Bisher war es bei uns so, dass sich jeder MA wenn er wollte seine Überstunden auszahlen lassen konnte, wann er wollte.

Nun ist es so, dass es in einigen Abteilungen untersagt ist, sich Überstunden auszahlen zu lassen. Kann der AG das einfach ohne offizielle Information anordnen?

Fällt auch das Ausbezahlen auch unter § 87 Abs 4 BetrVg. In meinen KOmmentar steht, dass zu dem "normalen "lohn/Gehalt auch alle Zulagen fallen. Nur eben leider nicht genau, ob die Überstunden dort mit inbegriffen sind.

Kann mir jemand evtl. weiterhelfen bzw. mir sagen, wo ich etwas zu diesem Thema finden kann?

Danke