Erstellt am 22.06.2016 um 15:54 Uhr von gironimo
Wenn bekannt ist, dass die Erkrankungen in keinem Zusammenhang mit der Arbeit steht, warum dann BEM? Ausserdem könnt ihr ja mit dem AG Regeln vereinbaren.
Erstellt am 22.06.2016 um 16:07 Uhr von Globus
Beispiel zur Erklärung: Ein AN joggt in seiner Freizeit im Wald und stolpert und fällt, will den Fall auffangen und bricht sich das Handgelenk. Muß operiert werden. Heilungsdauer je nach Bruch 6 bis 10 Wochen... danach ausgeheilt. Warum sollte hier ein BEM angeboten werden? und warum sollte hier eine Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell statt finden?
Erstellt am 22.06.2016 um 16:15 Uhr von Rattle
ein BEM Gespräch vom Arbeitgeber ist zwingend vorgeschrieben BAG vom 12.7. 2007 – 2 AZR 716/06.
Und festgeschrieben im §84 Abs.1&2 SGB IX.
Wenn ein BEM nicht statt gefunden hat:
Das BAG hat in einem weiteren Urteil vom 10.12.2009 – 2 AZR 400/08 (br 2010, S. 102) – entschieden, dass sich die Darlegungs- und Beweislast in einem Kündigungsschutzverfahren für den Arbeitgeber nachteilig verändert, wenn er zuvor kein ordnungsgemäßes BEM durchgeführt hat oder wenn nicht feststeht, dass ein BEM kein positives Ergebnis hätte erbringen können.
Quelle: BIH INTEGRATIONSÄMTER
An Globus, genau solche Fragen werden in einem BEM geklärt!
Erstellt am 22.06.2016 um 16:22 Uhr von gironimo
Aber man muss dem AG ja nun nicht noch sagen, was er alles tun muss, um richtig kündigen zu können. Will er ja vielleicht auch gar nicht.
Erstellt am 22.06.2016 um 16:23 Uhr von Pjöööng
Insbesondere kann auch der Arbeitgeber nicht entscheiden, ob die Erkrankung mit dem Betrieb zusammenhängt. Das SGB IX zielt auch gar nicht auf die Ursache ab. Vielmehr heißt es da unter anderem: "... mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden kann ...". Das beinhaltet dann unter Umständen auch einen höhenverstellbaren Tisch für denjenigen der sich seine Bandscheiben beim privaten Hausbau ramponiert hat.
Und wenn das BEM erkennbar kein Ergebnis bringen wird, dann kann der Arbeitnehmer es ja ablehnen. Er ist auch der einzige der entscheiden kann, ob ein BEM ihm etwas bringt.
Über eine "Wiedereingliederung" entscheiden Arzt, Arbeitgeber und Krankenkasse gemeinsam.
Erstellt am 22.06.2016 um 16:39 Uhr von Rattle
stimmt ja, alles was ihr sagt.
Deswegen sollte der BR eine BV zum BEM ausarbeiten.
Und man sollte sich bewusst sein das eine Ablehnung vom Bem es sich nachteilig auswirken kann bei einem Kündigungsschutzverfahren.
MFG
Erstellt am 22.06.2016 um 16:46 Uhr von alterMann
Ihr könnt den Kollegen ja über die Möglichkeiten von BEM aufklären.
Er kann dann darüber nachdenken, ob sich an seinem Arbeitsplatz etwas ändern sollte oder nicht. Wenn nicht, braucht er auch kein BEM-Gespräch.
Wenn doch, kann er ja seinerseits um ein BEM-Gespräch bitten.
Erstellt am 22.06.2016 um 16:46 Uhr von Globus
Nochmals, der AG muß ein BEM nicht zwangsläufig anbieten... In dem von mir beschriebenen Beispiel ist es offensichtlich, dass die AU nicht wegen der Arbeit war. Der AG wird wegen eines solchen Unfalls auch nicht kündigen, da die gesundungsprognose ja durchaus positiv sein kann. Sollte der AG allerdings vermuten, dass dieser Bruch Auswirkungen auf den Arbeitsplatz und die Arbeitsleistung hat, muß er allerdings... wenn er es nicht macht, um so besser....
Erstellt am 22.06.2016 um 17:36 Uhr von blackjack
...und der Arbeitgeber kennt den Grund der AU. Toll
Erstellt am 22.06.2016 um 19:22 Uhr von Globus
ja, wieso nicht...? Anruf AN, habe mir gestern beim Joggen die Hand gebrochen, AUB reiche ich ein... "
Oder aber Wegeunfall im Winter mit Fahrrad: "habe eben Unfall gehabt, bin auf eis gestürzt vermutlich ist meine hand gebrochen, gehe zum arzt..."
Erstellt am 22.06.2016 um 20:15 Uhr von McGyver
Danke für Eure Antworten.... aber woher soll der AG wissen was dem AN fehlt wenn der nur sagt " ich bin krank und falle voraussichtlich so und so lange aus". Man muß ja nicht sagen was man hat oder? Und dann sollte doch ein Gespräch stattfinden..... oder mache ich einen Gedankenfehler?
Erstellt am 22.06.2016 um 20:17 Uhr von McGyver
@Globus: was ist wenn die; in Deinem Beispiel genannte;Hand nicht ordentlich verheilt und er seinen Job nicht mehr so ausführen kann wie vorher?
Erstellt am 22.06.2016 um 20:17 Uhr von DummerHund
Leuts, warum verlauft ihr euch immer wieder in tausend Winde.
Wenn hätte aber ist doch gar nicht gefragt worden.
Kann ich auf einer Frage nicht prezise Antworten Frage ich nach. So auch hier. Ist ärztlich oder Gutachterlicher Weise fest gestellt oder fest gehalten worden ob die Ursache der Arbeitsunfähigkeit auf die berufliche Tätigkeit zurück zu führen ist oder aber auf den nicht beruflichen Bereich.
Und ja, ein AG muss ein BEM anbieten, sollte er den Gedanken hegen evtl.eine Kündigung aussprechen zu wollen.
An alle Protakonisten, wo genau ist der Passus fest geschrieben daß das BEM nur dann angeboten werden MUSS wenn es sich um eine Krankheit handelt die den Ursprung aus der beruflichen Aktivität beinhaltet?
Erstellt am 22.06.2016 um 20:55 Uhr von alterMann
DummerHund: nirgends, jedenfalls nirgendwo mit einer Sanktion belegt.
Erstellt am 22.06.2016 um 20:56 Uhr von Globus
Naja, so einfach ist das nicht. In der Tat gibt es das Urteil, wi der AN nciht krankheitsbedingt gekündigt wurde, weil ihm kein BEM angeboten wurde. Ein BEM ist dafür da, den AN in Lohn und Brot zu halten. ggf durch Umgestaltung der Arbeit oder der Arbeitsumgebung, oder durch Versetzung usw...
Und nun zu dir MG
aus diesem Grund steht halt geschrieben, dass ein BEM gemacht werden muß - der AG braucht aber nciht zwangsläufig, wenn es keine BV gibt. Und das ist das entschidende... Sollte die Hand nciht mehr heilen, ist es das Risiko des AG, dass er zuvor eben kein BEM gemacht hat.
Sein Risiko, nicht das des AN wohlgemerkt.
In einem solch gelagerten fall wird es eine Versetzung geben oder wie auch immer... krankheitsbedingte Kündigüng würde in dem Fall vom ArbG abgeschmettert...
Und das ist es was ich immer schon sagte, eigentlich müßten die AG immer auf die Gremien zugehen und regeln wollen... machen sie aber nciht, weil sie häufig glauben ihr Direktionsrecht steht über allem...
in dem von dir geschriebenen Fall, wäre ich als BR ziemlich entspannt...
Erstellt am 23.06.2016 um 06:56 Uhr von McGyver
Ups, Ihr denkt ja gleich an Kündigung... ich dachte so ein BEM Gespräch wäre dazu da zu schauen ob durch die Erkrankung der Arbeitsplatz umgestalltet wrden "muß" um den Mitarbeiter eben nicht zu entlassen bzw. zu schauen ob er notfalls nicht woanders eingesetzt werden kann