W.A.F. LogoSeminare

Ruhezeit zu kurz?

H
herzensbrecher
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

eine Frage zur Höchstarbeitszeit:

Kollegin macht Bereitschaftsdienst bis 08.30 Uhr. Soll am selben Tag um 19.00 Uhr wieder zum Nachtdienst kommen. Geht doch garnicht- oder ?

Danke für die Hilfe.

1.134010

Community-Antworten (10)

G
gironimo

21.06.2016 um 17:04 Uhr

Es kommt darauf an.

Das ArbZG läßt ja schon im § 5 andere Regeln zu. Abgesehen von den sondtigen Ausnahmebestimmungen.

Besser ist, der BR stimmt dem Dienstplan nicht zu.

N
nicoline

21.06.2016 um 19:46 Uhr

herzensbrecher, kommt drauf an........ Wie lange hat die Arbeitszeit einschl. BD gedauert, wird ein TV angewendet, um welchen Berufszweig handelt es sich? Vielleicht hilft dir aber auch schon Paragraph 7 Abs. 9 ArbZG

A
AlterMann

21.06.2016 um 23:47 Uhr

herzensbrecher: Und dann noch die Frage, ob es sich hier um Rufbereitschaft oder Arbeitsbereitschaft handelt...

H
herzensbrecher

22.06.2016 um 10:21 Uhr

Also- folgender Dienstplan:

Mo/ Di/ Mi/ Do Frühdienst 07.00 Uhr bis 15.30 Uhr Fr Spätdienst bis 13.30 Uhr bis 22.00 Uhr mit anschließendem Bereitschaftsdienst bis 08.30 Uhr Sa/ So Nachtdienst 19.00 Uhr bis 07.30 Uhr Mo/ Di Nachtdienst 23.00 Uhr bis 07.30 Uhr

Wir sind ein Krankenhaus.

G
Galaxy

22.06.2016 um 12:34 Uhr

@herzensbrecher § 5 Ruhezeit ArbZG (1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben. (2) Die Dauer der Ruhezeit des Absatzes 1 kann in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen, in Gaststätten und anderen Einrichtungen zur Bewirtung und Beherbergung, in Verkehrsbetrieben, beim Rundfunk sowie in der Landwirtschaft und in der Tierhaltung um bis zu eine Stunde verkürzt werden, wenn jede Verkürzung der Ruhezeit innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von vier Wochen durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens zwölf Stunden ausgeglichen wird.

Bei euch kann die Ruhezeit von 11 Std. um bis zu 1 Std. verkürzt werden, also 10 Stunden Ruhezeit. Wenn dies bei euch angewendet wird, dann ist der Dienst zulässig, denn 08.30 Uhr Dienstende plus 10 Std. Ruhezeit macht dann 18.30 Uhr und neuer Dienstbeginn ist erst 19.00 Uhr. Sa/So ND 19.00 - 07.30 Uhr ist das Bruttoarbeitszeit INKLUSIVE Pause? Gilt für euch ein TV mit Öffnungsklauseln, z.b. TV Ärzte mit zulässiger AZ von 12 Std.?

H
herzensbrecher

22.06.2016 um 13:10 Uhr

Mir ist keine BV bekannt, in welcher die Verkürzung auf 10 Stunden festgehalten ist. Ja, das ist die ArbZ incl. Pause und es gibt in der Tat diese Öffnungsklausel.

N
nicoline

22.06.2016 um 13:46 Uhr

@Herzensbrecher BD zählt arbeitszeitrechtlich zur Arbeitszeit, sodass es von Freitag auf Samstag zu einer Arbeitszeit (einschließlich BD) von insgesamt 19 Stunden kommt. Selbst, wenn man 45 Min. Pause abzieht sind es immer noch über 12 Std. Deshalb bin ich, unabhängig von TV Öffnungsklauseln, der Auffassung, dass hier Paragraph 7 Abs. 9 ArbZG anzuwenden und somit eine elfstündige Ruhezeit einzuhalten ist.

N
nicoline

22.06.2016 um 13:52 Uhr

alterMann, es steht geschrieben: Bereitschaftsdienst

herzensbrecher für die Verkürzung der Ruhezeit auf 10 Std. braucht man keine BV. Das gestattet schon das Gesetz unter den dort genannten Bedingungen

G
Galaxy

22.06.2016 um 15:01 Uhr

@nicoline die Verkürzung der Ruhezeit auf 10 Std. ist nicht zulässig , dann geht der ND am Samstag so nicht, da hast du mit §7, 9 ArbZG natürlich recht, den hatte ich verdrängt. ;-) Wenn der ND am Samstag aber erst um 20.00 Uhr beginnen würde, wäre es zulässig.

Mal ganz abgesehen davon, dass unser BR einem solchen Schichtplan nicht zustimmen würde, aus Arbeitsschutzgründen und mit der zusätzlichen Begründung "Gefährdung des Patientenwohles". Derjenige, der von 13.30 Uhr - 08.30 Uhr im schlimmsten Fall durchgehend arbeitet ist meiner Meinung nach nicht ausreichend erholt für eine am gleichen Abend beginnenden 12,5 Std. dauernden Nachtdienst. Ich unterstelle hier mal dass diese AZ für den ärztlichen Dienst gilt und das ist unverantwortlich. Es ist ja eine 87. Abs.1, Satz 2 BetrVG Angelegenheit und damit volle Mitbestimmung, insofern habe ich hier gute Karten, dem Dienstplan in der Form nicht zuzustimmen.

Lieben Gruß Galaxy

H
herzensbrecher

22.06.2016 um 16:50 Uhr

Hallo ihr Lieben,

danke für Eure Antworten. Daraus haben wir eine Mail erarbeitet, haben den Abteilungsleiter und den DP- Verantwortlichen für die Kollegin Ärztin angemailt und unseren ArbG mitinformiert. Uns nu?- Eben ins DP- Programm geschaut. Dienstplan geändert! ND am Samstag fällt weg. Den macht nun ein anderer Kollege, am Montag davor der FD ist auch anders vergeben worden und der Dienstplan passt.

Besten Dank nochmal.

Ihre Antwort