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Arbeitszeit

L
lillymalen
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen ,

möchte meine Frage zur Arbeitszeit noch mal klarer definieren ,

das Schichmodell sieht folgendes vor

1.schicht 6- 15.00 Uhr ink. 1stunde Pause

2.Schicht 11- 20.00 Uhr ink. 1stunde Pause

3.Schicht 14- 23.00 Uhr ink. 1 stunde Pause

das ist für mich ein klassisches 3 schichtsystem wir sind der Meinung ein 3 schichtsystem ist nur auf 24 Stunden zu verteilen da bei uns im Tarifvertrag steht , schichtbetrieb ist der wechsel von Früh und Spätschicht und wechselschicht ist der wechsel von früh, spät und nachtschicht,

wir wollen verhindern das die Kollegen schichten hinternander haben die einer spätschicht gleichen ( kein Familienleben mehr ) und deshalb die Frage da im Tarifvertrag steht 3 schicht früh , spät , nacht ob wir vor der Einigungstelle bestehen würden wenn wir dem oberen modell nicht zustimmen

1.06606

Community-Antworten (6)

C
celestro

20.06.2016 um 17:58 Uhr

verstehe das Problem noch immer nicht. Es ist ein 3- Schichtsystem ... na und ? Wieso sollte ein solches System IMMER 24 h umfassen müssen ?

P.S. habe aber mit Schichten auch noch nie was zu tun gehabt (zugegeben)

P
Pjöööng

20.06.2016 um 18:05 Uhr

Dann nennt es halt "Versetzte Arbeitszeit" wenn der Begriff "Schicht" im Tarifvertrag bereits belegt ist.

T
ThreeCheeseHigh

20.06.2016 um 18:12 Uhr

Ok, ich habe schon seit geraumer Zeit mit Schichtarbeit zu tun (falls dies tatsächlich das Kriterium sein sollte)

Trotzdem verstößt dieses Schichtmodell keinesfalls gegen irgendein Gesetz, wenigstens nicht in D. Ihr seid in der Mitbestimmung bei der Verteilung der ArbZ auf die einzelnen Wochentage. Ich verstehe nur das Problem nicht. Die Lage der Arbeitszeit sollte immer den gesicherten arbeitsmedizinischen Erkenntnissen folgen. Diese raten dazu, Nachtarbeit, soweit möglich, zu verhindern. Bei euch macht es mir den Anschein als würdet ihr unbedingt die Nachtschicht wollen? Oder täusche ich mich da nur gerade? Falls ich richtig liege, der Nachtschichtzuschlag oder aber die zusätzliche Freizeit, sind ein Nachteilsausgleich (deswegen auch die in deinem anderen Threat in einem Beitrag so bejubelte Steuerfreihet bis zu einem gewissen Prozentsatz) und Nachteile erscheinen mir irgendwie so gar nicht erstrebenswert. Im Zweifel entscheidet die Einigungsstelle, ob die aber deiner/eurer bisherigen Argumentation folgen würde wage ich mal zu bezweifeln

G
Globus

20.06.2016 um 19:16 Uhr

Was ist hier eigentlich genau die Frage?

Der AG scheint hier den definierten "Schichtbetrieb" des TV umgehen und macht in der Tat versetzte Arbeitszeiten. Da seid ihr in der Mitbestimmung, also, was genau ist nochmal deine Frage?

T
titapropper

21.06.2016 um 10:17 Uhr

Also mir erschließt sich auch nicht unbedingt wo hier das Problem liegen sollte. Einzig und allein kann ich aus den genannten Zeiten herausfinden, das in der Zeit von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr eine Masse an ArbN in der Firma ist. Genau der richtige Zeitpunkt für eine Betriebsversammlung um eine gehörige Portion der im Betrieb beschäftigten zu erreichen....

Ob die Überschneidungen der einzelnen Schichten sinnvoll sind darf in Frage gestellt werden.

I
ickebins

04.08.2016 um 13:16 Uhr

klassisches 2-schicht system , da will wohl der AG die nachtschichtzuschläge sparen und macht sein eigenes 3-schicht system

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