Erstellt am 20.06.2016 um 12:38 Uhr von Lealiene
Naja, sind dann ja irgendwie zwei unterschiedliche Spätschichten oder?
Vielleicht schlagt ihr eurem Chef statt der zweiten Spätschicht die Nachtschicht vor, falls euren Kollegen diese Variante eher entgegen kommt? Dann bekämen sie wenigstens noch Zuschläge (falls ihr die Nachtschicht wollt, bei den Zuschlägen aufpassen!!! Bis zu einem bestimmten Stundenlohn und bis zu einem bestimmten Prozentsatz sind diese nämlich Steuerfrei;))
Laut § 87 BetrVG hat der BR eine Mitbestimmungsrecht bei Beginn, Ende und der Verteilung von Arbeitszeit. Vielleicht einfach mal nachlesen;)
Liebe Grüße
Erstellt am 20.06.2016 um 12:40 Uhr von galaxy
@lillymalen
wo kollidieren denn deiner Meinung nach die vorgeschlagenen Zeiten mit dem Arbeitszeitgesetz? Jede Schicht hat 9 Std, du hast auch nichts geschrieben wo in diesem Zeitraum eine Pause gemacht werden soll, wenn ich die nach spätestens 6 Std. AZ einzulegende Pause von 30 Minuten mit einbeziehe, hast du eine Netto-Arbeitszeit von 8,5 Stunden.
Außerdem schreibst du nichts zu den Arbeitstagen, von Mo-Fr haben wir dann eine Nettoarbeitszeit von 42,5 Std und die ist durch das ArbZG gedeckt.
Gruß
Galaxy
Erstellt am 20.06.2016 um 13:42 Uhr von AlterMann
lilymalen, ich sehe hier auch kein Verstoß gegen das ArbZG. Aber die Infos sind auch alles andere als vollständig:
- Kommt man bei Euch, wie Galaxy vermutet, auf 42,5 Stunden?
- Wenn Ihr auch am Wochenende arbeitet, gibt es freie Tage?
- Gibt es einen Tarif, der die Ausnahmeregelungen des ArbZG "nutzt"?
- Arbeitet Ihr in einer Branche, in der andere Ausnahmen zulässig sind?
Erstellt am 20.06.2016 um 14:51 Uhr von Pjöööng
Ich sehe da weder einen hinreichenden Grund für einen Massensuizid, noch einen Verstoß gegen irgendein Gesetz.
Erstellt am 20.06.2016 um 17:51 Uhr von gironimo
Wenn Ihr dieses Modell nicht akzeptabel findet, schlagt Euer eigenes Modell zur Verhandlung vor.
Ihr müsst ja nicht zustimmen. - Dann kann der AG ja die E-Stelle anrufen. Und da zählen gute Argumente und ein guter Kompromiss.