Arbeitszeit
Hallo zusammen ,
mal eine Frage bei Arbeitszeiten sind wir ja mitbestimmungspflichtig ,
der AG schlägt uns ein Arbeitszeitmodell vor wo wie glauben das dies nicht mal laut Arbeitszeitgesetz möglich ist , er möchte in drei Schichten arbeiten ,
Schicht 1 6.00- 15.00 Schicht 2 11.00 - 20.00 Schicht 3 14.00- 23.00
unsere Auffassung ist das ein 3-Schichtmodell auf Stunden verteilt sein muss.
bei seinem Modell kannst du dir Ja gleich die Kugel geben
Community-Antworten (5)
20.06.2016 um 14:38 Uhr
Naja, sind dann ja irgendwie zwei unterschiedliche Spätschichten oder? Vielleicht schlagt ihr eurem Chef statt der zweiten Spätschicht die Nachtschicht vor, falls euren Kollegen diese Variante eher entgegen kommt? Dann bekämen sie wenigstens noch Zuschläge (falls ihr die Nachtschicht wollt, bei den Zuschlägen aufpassen!!! Bis zu einem bestimmten Stundenlohn und bis zu einem bestimmten Prozentsatz sind diese nämlich Steuerfrei;))
Laut § 87 BetrVG hat der BR eine Mitbestimmungsrecht bei Beginn, Ende und der Verteilung von Arbeitszeit. Vielleicht einfach mal nachlesen;)
Liebe Grüße
20.06.2016 um 14:40 Uhr
@lillymalen wo kollidieren denn deiner Meinung nach die vorgeschlagenen Zeiten mit dem Arbeitszeitgesetz? Jede Schicht hat 9 Std, du hast auch nichts geschrieben wo in diesem Zeitraum eine Pause gemacht werden soll, wenn ich die nach spätestens 6 Std. AZ einzulegende Pause von 30 Minuten mit einbeziehe, hast du eine Netto-Arbeitszeit von 8,5 Stunden. Außerdem schreibst du nichts zu den Arbeitstagen, von Mo-Fr haben wir dann eine Nettoarbeitszeit von 42,5 Std und die ist durch das ArbZG gedeckt.
Gruß Galaxy
20.06.2016 um 15:42 Uhr
lilymalen, ich sehe hier auch kein Verstoß gegen das ArbZG. Aber die Infos sind auch alles andere als vollständig:
- Kommt man bei Euch, wie Galaxy vermutet, auf 42,5 Stunden?
- Wenn Ihr auch am Wochenende arbeitet, gibt es freie Tage?
- Gibt es einen Tarif, der die Ausnahmeregelungen des ArbZG "nutzt"?
- Arbeitet Ihr in einer Branche, in der andere Ausnahmen zulässig sind?
20.06.2016 um 16:51 Uhr
Ich sehe da weder einen hinreichenden Grund für einen Massensuizid, noch einen Verstoß gegen irgendein Gesetz.
20.06.2016 um 19:51 Uhr
Wenn Ihr dieses Modell nicht akzeptabel findet, schlagt Euer eigenes Modell zur Verhandlung vor.
Ihr müsst ja nicht zustimmen. - Dann kann der AG ja die E-Stelle anrufen. Und da zählen gute Argumente und ein guter Kompromiss.
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