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Mitbestimmung Planzeiten

A
akprwg
Jan 2018 bearbeitet

ist Zeitaufnahme zur Ermittlung der Planzeiten an einem getaktetes Band mitbestimmungspflichtig ? Wobei die Taktung auch mit Betriebsrat nicht vereinbart ist. AG behauptet ermittelte Zeit ist nur Planzeit und damit nicht Entgelt relevant daher nur Info an BR reicht keine MB des BR nötig.

Zeitaufnahme wird mit dem Ortim Gerät Modul a2, b3, a5 gemacht. BV darüber vorhanden.

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Community-Antworten (3)

O
outofmemory

16.06.2016 um 09:58 Uhr

§ 90 Unterrichtungs- und Beratungsrechte (1) Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat über die Planung

  1. von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten von Fabrikations-, Verwaltungs- und sonstigen betrieblichen Räumen,
  2. von technischen Anlagen,
  3. von Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufen oder
  4. der Arbeitsplätze rechtzeitig unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen zu unterrichten.

(2) Der Arbeitgeber hat mit dem Betriebsrat die vorgesehenen Maßnahmen und ihre Auswirkungen auf die Arbeitnehmer, insbesondere auf die Art ihrer Arbeit sowie die sich daraus ergebenden Anforderungen an die Arbeitnehmer so rechtzeitig zu beraten, dass Vorschläge und Bedenken des Betriebsrats bei der Planung berücksichtigt werden können. Arbeitgeber und Betriebsrat sollen dabei auch die gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit berücksichtigen.

G
gironimo

16.06.2016 um 12:24 Uhr

Auch der generelle Anspruch ausParagraph 80 BetrVG kommt dazu.

Wie werden die Zeiten erfasst und dann ausgewertet?

G
gironimo

16.06.2016 um 15:12 Uhr

Fragt doch mal nach den Rationalisierungsplänen

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