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Mitbestimmung bei der BDE?

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Osti
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, in unserer Firma soll in kürze BDE eigeführt werden. Laut unserer GL sollen hierbei Zeiten auf Arbeitsgangebene mitgeschrieben werden. Die sogenannten Planzeiten sollen rein für die Nachkalkulation und zur Fertigungssteuerung erfasst werden. Verfügen wir (BR) die Möglichkeit der Mitbestimmung?

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Community-Antworten (4)

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Werner

23.01.2007 um 08:49 Uhr

Hallo Osti, hier besteht ein MBR nach §87 Abs1 Nr.6 Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen.

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Osti

23.01.2007 um 10:49 Uhr

Hallo Werner, schönen dank für die rasche Antwort, aber bei der Zeiterfassung handelt es sich nach Angaben unserer GL um Durchschnittswerten. Ferner ist die dazu eingesetzte Software dazu bestimmt Fertigungsabläufe zu Terminieren. Daher sehe ich probleme als BR hier einzuwirken.

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Jube

23.01.2007 um 10:59 Uhr

Hallo Osti, schaut Euch die Software mal genau an, was damit wirklich alles möglich ist und wirkt dann auf eine BV dazu hin.

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Osti

23.01.2007 um 11:17 Uhr

Hallo Jube, ich werde mir die Software ansehen. Nach Aussage des Software Herstellers sind die Zeiten nur Maschinen bezogen, daher kein direkter Bezug zum Mitarbeiter. Das könnte man dann fast durchgehen lassen, oder? Wir (BR) sind ja auch für die Zeiterfassung denn für die Fertigungssteuerung und die Nachkalkulation gibt es kaum alternativen, oder? Nur der Mitarbeiterbezug darf nicht Herstellbar sein, oder wie seht ihr das???

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