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Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeitszeiten Abänderung

B
Brsibel
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Wir sind ein Supermarkt. In letzter zeit häufen sich die Beschwerden hinsichtlich der Arbeitszeit Änderungen der Mitarbeiter. Ein Mitarbeiter Stempelt per Fingerprint um 5:47 ein und beginnt mit der Arbeit. Laut Arbeitsplan ist er ab 6:00 Uhr geplant.

Seit einiger Zeit tut das Personal Büro diese Arbeitszeiten wo mit Fingerprint gestempelt wurden sind abändern, auf die Planzeiten.

Wir haben in unseren Haus keine BV wo diese geregelt ist. Auch ist das Unternehmen nicht mehr im der Tarif Einheit. Auch im Haustarifvertrag ist nichts dazu geregelt.

Frage weiß jemand mit welcher Gesetzts Grundlage das Personal Büro diese Handlungsweise begründet ? Was ist eure Meinung dazu?

Vielen Dank

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Community-Antworten (3)

G
gironimo Akzeptiert

21.05.2015 um 12:06 Uhr

Erst einmal - die Art der Zeiterfassung und die Nutzung der Daten einerseits und der Beginn und das Ende der Arbeitszeit andererseits unterliegen der Mitbestimmung des BR aus dem § 87 BetrVG.

Selbst wenn es keine BV gab, kann der AG in diesen Angelegenheiten nicht einseitig etwas ändern, was bisher in einer anderen Art und Weise gehandhabt wurde. Diese Änderung löst die Mitbestimmung aus.

Ihr solltet also den AG auffordern, zur alten Praxis zurückzukehren und statt dessen mit dem BR in Verhandlungen über eine BV Arbeitszeit und Zeiterfassung zu treten. Darauf solltet Ihr Euch aber gut vorbereiten. Immerhin ist ja die Frage, was geschieht z.B. zwischen 5.47 und 6.00? Umkleidezeit, Vorarbeiten .....?

K
Kölner

20.05.2015 um 23:31 Uhr

Man kann doch nicht erwarten, dass der AG die nicht geplante Zeit vergütet...

N
Nubbel

21.05.2015 um 00:38 Uhr

das will der fragesteller ja auch nicht

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