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Mitbestimmung Planzeiten

A
akprwg
Jan 2018 bearbeitet

ist Zeitaufnahme zur Ermittlung der Planzeiten an einem getaktetes Band mitbestimmungspflichtig ? Wobei die Taktzeit mit Betriebsrat nicht vereinbart ist. AG behauptet ermittelte Zeit ist nur Planzeit und damit nicht Entgelt relevant daher nur Info an BR reicht keine MB des BR nötig.

1.20001

Community-Antworten (1)

E
Ernsthaft

17.06.2016 um 00:08 Uhr

Das kommt drauf an. Als BR würde ich mir haarklein belegen lassen, was hier alles wie erfasst wird.

Dass ein Unternehmen Plankosten benötigt, dürfte bekannt sein und gehört zu einer halbwegs vernünftigen Betriebswirtschaft, die ja auch Absatz- und Kapazitätsplanungen beinhalten sollte.

Werden hier aber besondere lohnbezogene Zeiten erfasst und/oder diese sind Personen bzw. Arbeitsplatzbezogene Leistungsdaten, sind wir bei der Mitbestimmung des BR.

Schau dir diese BAG-Beschlüsse einmal an:
BAG Beschl. v. 15.12.1992, Az.: 1 ABR 24/92 BAG Beschl. v. 08.11.1994, Az.: 1 ABR 20/94

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