Weiterhin stellt sich der AG vor eventuell die Arbeitsantrittszeit am Morgen um ca 1/2 bis 1 Std nach hinten zu verlagern (" einfach so" versteht sich, weil es das Direktionsrecht gibt laut AG) um die so anfallenden Plusstunden zu vermeiden.
In den Arbeitsverträgen der Mitarbeiter ist lediglich die Wochenarbeitszeit geregelt .
Wer kann uns einen Rat geben??
LG Radelvio
Unsere Seminarempfehlung
Arbeitszeitrecht
Arbeitszeitmodelle kennen und sich als Betriebsrat aktiv einbringen