Veränderung der Arbeitszeiten
kann der AG "einfach mal eben so" anordnen das zukünftig jeden Freitag nach Beendung der üblichen Arbeitszeit eine Art Betriebsversammlung abgehalten wird? Die Zeit wird angerechnet in Form eines Gleitzeitkontos. Diese "Betriebsversammlung" soll dem Informationsfluss im Unternehmen dienen und für jeden verpflichtend sein.
Weiterhin stellt sich der AG vor eventuell die Arbeitsantrittszeit am Morgen um ca 1/2 bis 1 Std nach hinten zu verlagern (" einfach so" versteht sich, weil es das Direktionsrecht gibt laut AG) um die so anfallenden Plusstunden zu vermeiden.
In den Arbeitsverträgen der Mitarbeiter ist lediglich die Wochenarbeitszeit geregelt .
Wer kann uns einen Rat geben??
LG Radelvio
Community-Antworten (2)
15.06.2016 um 23:35 Uhr
Klingt, als hättet Ihr keinen Betriebsrat ? Dann kann der Arbeitgeber eine ganze Menge Sachen "einfach so". Es ist natürlich keine wirkliche Betriebsversammlung, aber was spricht eigentlich dagegen ?
16.06.2016 um 00:18 Uhr
Gibt es denn nun einen BR?
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