Zeitlohn und Vorgaben bei der Erledigung der Arbeitsaufgabe(n)
Tach zusammen,
wenn Mitarbeiter in der Montage/Fertigung nach Zeitlohn bezahlt werden, es trotzdem Vorgaben gibt, wieviel Stück in jeder Schicht gebaut werden, wer legt diese Vorgaben fest. Also wer hat das Recht dazu? Hat der AG das Recht anzuweisen, ab Zeitpunkt X diese Vorgaben zu erhöhen/von mir aus auch verringern?
Mfg Globetrotter
Community-Antworten (2)
15.06.2016 um 17:03 Uhr
Tach auch, In Ergänzung outofmemory :
- Beim sogenannten "Zeitlohn" schuldet der AN dem AG keinen bestimmten Erfolg.
- Verlangt der AG demgegenüber vom AN, daß dieser pro Schicht eine bestimmte Stückzahl erreichen soll und/oder muß, deutet dies auf Akkordarbeit hin.
14.06.2016 um 19:27 Uhr
Das Thema liegt doch in der Mitbestimmung des BR. § 87 Abs. 1 Punkte 10 und 11.
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