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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Einstufung der Arbeitsaufgabe nach ERA?

S2
silas 2508
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Wir haben das Problem das die GL die Einstufung der Arbeitsaufgabe so auslegt das sie das alleinige Recht hat die übertragenen Arbeitsaufgaben neu darzustellen . Es werden Aufgaben die jetzt gemacht weden nicht beschrieben oder falsch dargestellt. Sie berufen sich §5 § 5 Einstufung der Arbeitsaufgabe 5.1 Gegenstand der Bewertung 5.1.1 Gegenstand der Bewertung und Einstufung sind die Anforderungen der entsprechend der betrieblichen Arbeitsorganisation übertragenen Arbeitsaufgaben.

Frage :Kann die GL jetzt einfach die Arbeitsaufgaben so beschreiben wie sie es möchten?

Danke für die antworten sind sehr interesant und haben mir geholfen

5.50302

Community-Antworten (2)

K
Konrad

02.06.2007 um 16:29 Uhr

Silas Du meinst ERA Entgeltrahmentarif in der Metallindutstrie Gebiet ??

  1. Sprecht unbedingt mit Eurer Gewerkschaft, laßt euch schulen.
  2. Die GL kann die Arbeitsaufgabe beschreiben und Anforderungen festlegen.
  3. ABER der BR oder die zu bildende Parität. Kommision hat ein Überprüfungsrecht kann Ergänzungen die tatsächlich gemacht werden verlangen dies korrekt zu bewerten. Dass GL den Alleingang versucht ist üblich aber nicht korrekt.
L
Lotte

02.06.2007 um 16:37 Uhr

silas, ich kann Konrads Ausführungen eigentlich nur noch eine Internetseite zufügen, in der ganz gut auf die Rolle des BR bei ERA eingegangen wird: http://www.igmetall-nieder-sachsen-anhalt.de/scripts/frameloader.php?/home/tarif/themen/entgelttarif/kurzeinfuerung/kompakte_einfuerung.php

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