Hallo
Wir haben das Problem das die GL die Einstufung der Arbeitsaufgabe so auslegt das sie das alleinige Recht hat die übertragenen Arbeitsaufgaben neu darzustellen .
Es werden Aufgaben die jetzt gemacht weden nicht beschrieben oder falsch dargestellt.
Sie berufen sich §5
§ 5
Einstufung der Arbeitsaufgabe
5.1 Gegenstand der Bewertung
5.1.1 Gegenstand der Bewertung und Einstufung sind die Anforderungen der
entsprechend der betrieblichen Arbeitsorganisation übertragenen Arbeitsaufgaben.


Frage :Kann die GL jetzt einfach die Arbeitsaufgaben so beschreiben wie sie es möchten?

Danke für die antworten
sind sehr interesant und haben mir geholfen