Einstufung der Arbeitsaufgabe nach ERA?
Hallo Wir haben das Problem das die GL die Einstufung der Arbeitsaufgabe so auslegt das sie das alleinige Recht hat die übertragenen Arbeitsaufgaben neu darzustellen . Es werden Aufgaben die jetzt gemacht weden nicht beschrieben oder falsch dargestellt. Sie berufen sich §5 § 5 Einstufung der Arbeitsaufgabe 5.1 Gegenstand der Bewertung 5.1.1 Gegenstand der Bewertung und Einstufung sind die Anforderungen der entsprechend der betrieblichen Arbeitsorganisation übertragenen Arbeitsaufgaben.
Frage :Kann die GL jetzt einfach die Arbeitsaufgaben so beschreiben wie sie es möchten?
Danke für die antworten sind sehr interesant und haben mir geholfen
Community-Antworten (2)
02.06.2007 um 16:29 Uhr
Silas Du meinst ERA Entgeltrahmentarif in der Metallindutstrie Gebiet ??
- Sprecht unbedingt mit Eurer Gewerkschaft, laßt euch schulen.
- Die GL kann die Arbeitsaufgabe beschreiben und Anforderungen festlegen.
- ABER der BR oder die zu bildende Parität. Kommision hat ein Überprüfungsrecht kann Ergänzungen die tatsächlich gemacht werden verlangen dies korrekt zu bewerten. Dass GL den Alleingang versucht ist üblich aber nicht korrekt.
02.06.2007 um 16:37 Uhr
silas, ich kann Konrads Ausführungen eigentlich nur noch eine Internetseite zufügen, in der ganz gut auf die Rolle des BR bei ERA eingegangen wird: http://www.igmetall-nieder-sachsen-anhalt.de/scripts/frameloader.php?/home/tarif/themen/entgelttarif/kurzeinfuerung/kompakte_einfuerung.php
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