Andere Arbeitsaufgabe um BR mürbe zu machen - wann darf aus welchem Grund die Arbeitsaufgabe neu definiert werden?
Bitte um Hilfe:
eine Betriebsrätin soll durch andere Arbeitsaufgaben "mürbe" gemacht werden - dies ist hier gängige Praxis.. Meine Schulung als BR steht noch an- daher die Frage: Wann darf aus welchem Grund die Arbeitsaufgabe neu definiert werden?
Vielen Dank Romeo
Community-Antworten (3)
13.06.2006 um 19:03 Uhr
Es geht also um eine Versetzung nach §95 (3) BetrVG. Diese unterliegt zwingend dem Mitbestimmungsrecht nach §99 BetrVG. Hier scheint es die Widerspruchsmöglichkeiten nach §99 (2) Nr. 1 (iVm § 78 BetrVG), 3, 4 zu geben
13.06.2006 um 19:12 Uhr
Petrus, Du hast natürlich,auf einer Wolke sitzend, den besseren Überblick!
Oder wie kommst Du darauf, dass die Zuteilung anderer Arbeitsaufgaben einer Versetzung gleichkommen muss?
Romeo, Deine Frage ist reichlich unkonkret! Soll die Kollegin jetzt Schuhe statt Staubsauger verkaufen?
13.06.2006 um 19:18 Uhr
Und wenn das alles vom AV gedeckt wird, dann kommt noch nicht einmal der BR ins Spiel.
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