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Beschlüsse in einem Ausschuss nur durch Mehrheit der Stimmen aller Mitglieder gültig?

W
Whistleblower
Jan 2018 bearbeitet

Hallo.

Wir haben in von unserem BR einen Personalausschuss wählen lassen und diesem diverse Aufgaben zur selbständigen Erledigung übertragen. Im Personalausschuss wurde nun ein Sprecher gewählt, der dem Unternehmen als berechtigt zur Entgegennahme (auch fristauslösender) Erklärungen benannt wurde.

Da der PA aus sechs Personen besteht, wurde abgestimmt, daß nur eine Abordnung von drei Mitgliedern zu den regelmässigen Terminen mit der Unternehmensleitung geht, einer davon der Sprecher des Ausschusses.

Nun treibt das seltsame Blüten:

  • Der Sprecher des Ausschusses trifft teilweise Entscheidungen alleine und zeichnet Eingaben der Unternehmensleitung ohne Rückfrage bei den anderen Mitgliedern der PA gegen.
  • Der Sprecher des PA ruft nicht alle Mitglieder des PA zu Sitzungen zusammen. Teilweise finden im Nachgang der Termine mit der Unternehmensleitung "Sitzungen" mit den drei an den Terminen beteiligten PA-Mitgliedern statt, bei denen Beschlüsse gefasst werden
  • Der Sprecher des PA beruft sich ausdrücklich auf den Datenschutz und kommuniziert Vorgänge nicht, die im PA laut Übertragung der Aufgaben zur selbstständigen Erledigung behandelt werden müssten.

Beispiel: Eine Kollege wendet sich wegen drohender disziplinarischer Maßnahmen an den Betriebsrat. Der Sprecher des PA nimmt den Fall auf und weigert sich, ihn im Rahmen einer Ausschußsitzung zu besprechen. Unter Hinweis auf den Datenschutz erklärt er, der Fall "gehöre nicht in die grössere Runde". Natürlich erfolgt im Nachgang auch keine Dokumentation des Falles.

Mir ist bekannt, daß der Datenschutz in dieser Form innerhalb der Betriebsratsarbeit nicht zur Geltung kommt und alle Mitglieder des Betriebsrates Zugriff auf sämtliche Dokumente des BR haben, aber wenn nichts dokumentiert wird...

Meine Fragen:

Sind einem Ausschuss Aufgaben zur Erledigung übertragen, wie muss dann im Ausschuss zu einem Beschluss gekommen werden? Wieviele Mitglieder müssen anwesend sein? Welche "Rechte" zur Beschlussfindung hat der "Sprecher" eines Ausschusses? Und vor allem: Wie kommt man diesen Missständen bei, vor allem, wenn der Sprecher im BR viele Fürsprecher hat, die dieses Vorgehen für völlig normal halten.

Danke für Eure Mühe.

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Community-Antworten (2)

T
Tanzbär

15.04.2010 um 08:42 Uhr

M.E kann der Ausschuss gar keine Beschlüsse fassen. Er kann die Ergebnisse seiner Arbeit im Betriebsrat als Beschlussvorlage ausarbeiten und vorlegen, der Beschluss selbst wird dann im Gremium gefasst. Und wenn sich da etwas verselbständigen sollte, dann sollte man den Ausschuss auflösen und bei Notwendigkeit neu bilden.

W
Whistleblower

15.04.2010 um 10:27 Uhr

Hallo :)

Danke für die Antwort, aber das ist nicht korrekt. Der BR kann einem Ausschuss Aufgaben zur selbständigen Erledigung übertragen. Das ist hier geschehen, schriftlich und jeder Form genügend. In diesem Rahmen darf der Ausschuss dann natürlich auch Beschlüsse fassen.

Ein Auflösen des Ausschusses kommt nicht in Frage. Es gilt hier nur die ausschussinternen Abläufe den gesetzlichen Vorgaben anzupassen. Leider findet sich hierüber nur sehr wenig an Information.

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