ERA-Eingruppierung bei Besetzung - MA soll erst mit niedrigerer EG entlohnt werden bis er sich "eingearbeitet" hat?
Guten Morgen,
nach der ERA-Einführung haben wir häufig die Situation das die EG die für die Arbeitsaufgabe bestimmt ist, erst nach einer gewissen Einarbeitungszeit gezahlt werden soll. Bsp.:Ein MA wird für Arbeitsaufgabe X eingestellt,diese Arbeitsaufgabe ist mit EG 9 beschrieben. Dennoch soll der MA erst mit EG 8 entlohnt werden bis er sich "eingearbeitet" hat. Meines Erachtens ist das nicht in Ordnung, sondern steht im sofort die EG 9 zu, da er ja die Anforderungen erfüllt die diese Aufgabenbeschreibung hergibt, denn sonst hätte man ihn ja nicht auf diese Stelle gesetzt. Wäre prima wenn Ihr mir Eure meinung bzw. Erfahrung dazu mitteilen könnt, vielen Dank und liebe Grüße
Community-Antworten (1)
16.06.2008 um 13:10 Uhr
Hallo Nenja so wie es aussieht geht es um den Entgeltrahmen-Tarifvertrag, der Metall- und Elektroindustrie wobei es je nach Bezirk verschiedene Varianten gibt. Nur für Betriebe die dem Tarifverband angehören, ist der ERA TV verbindlich. Den ERA- TV den ich kenne sieht keine solchen „Einstiegsstufen“ vor, verbindlich ist doch die Arbeitsaufgabe! Die einzige Möglichkeit des AG ist doch lt. TV einem Anfänger zu Beginn für 6 Monate keine Leistungszulage zahlen zu müssen, danach muss eine Leistungsbeurteilung stattfinden. Ihr als BR habt doch Mitbestimmung § 99 BetrVG bei Einstellung und korrekte Eingruppierung, nutzt doch die Chance.
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