Der GBR möchte ein BV über eine teilmitbestimmungspflichtige Prämienzahlung abschließen. Der AG lehnt dies ab, da er sich in der Erprobungsphase befindet, wie er sagt und mit dem Abschluss eines so starren Korsetts warten möchte, bis eine praktikable Lösung gefunden wurde. Diese kann dann in einer BV gipfeln. Bis zu diesem Zeitpunkt soll eine Richtlinie gelten, die jährlich angepasst werden kann. Können wir hier eine BV erzwingen? Oder laufen wir eher Gefahr, dass dann gar keine Prämie gezahlt wird, was durchaus im Ermessen der GL liegt? Die Frage ist auch, ob erzwingbare BV in einer solchen gipfeln müssen, oder eine Richtlinie genügt, an der der BR mitgewirkt hat.