§85 - Beschwerderecht - Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten
Hallo ich habe hier noch mal eine Frage: zum 30.06. verfallen alle Überstunden der Mitarbeiter. Es gibt aber Mitarbeiter mit dem Passus: Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten im Vertrag haben.
Kann der Arbeitnehmer sich mit dem §85 beim Betriebsrat beschweren und um Hilfe bitten, dass alle Stunden angerechnet werden?
Kann der Betriebsrat für den Mitarbeiter auch die Einigungsstelle einberufen
Community-Antworten (13)
13.06.2016 um 13:37 Uhr
zum 30.06. verfallen alle Überstunden der Mitarbeiter. Ein absolutes NO GO! Sie haben schließlich gearbeitet und wollen auch den Gegenwert, egal ob in Freizeit oder Geld.
... mit dem Passus: Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten ... rechtlich seit Jahren nicht mehr haltbar, da sollte schon stehen, wie viele Stunden abgegolten sind. Also neu vereinbaren oder in die Tonne treten. Aber da müssen die Mitarbeiter selbst auch mit ran ...
13.06.2016 um 13:58 Uhr
"mit dem Passus: Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten ... rechtlich seit Jahren nicht mehr haltbar, "
In dieser Absolutheit schlicht Unsinn.
13.06.2016 um 14:01 Uhr
Wir hatten das selbe Thema mal.
Hier gibt es unterschiedliche Meinungen: Wir sind durch Recherche zu dem Schluss gekommen, dass 10-15 Ü-Std im Monat die im Gehalt abgegolten sind rechtlich haltbar sind.
Bei Chef Gehalt(ca. ab 6000 Euro im Monat) ist dies allerdings OK der Passus im Vertrag.
Ihr als BR könnt hier eigentlich nur helfen indem ihr die Ü-Std nicht mehr genehmigt. Mit dem Chef eventuell vorab bereden das ihr hier nicht mehr zuschaut und wenn er keinen vernünftigen Vorschlag zu dem Thema bringt, werdet ihr hier einen Riegel vorschieben und KEINE Ü-Std mehr zustimmen.
Gruß
13.06.2016 um 14:04 Uhr
Ja, vielen Dank schon für die ganzen Rückinfos Aber könnte man über den Beschwerdeweg etwas machen für den Mitarbeiter ?
13.06.2016 um 15:15 Uhr
Nein nicht so wie du dir das vorstellen würdest.
Entweder der AN klagt selbst dagegen, oder der Betriebsrat untersagt die Ü-Std bis eine vertretbare Regelung getroffen wird
13.06.2016 um 15:22 Uhr
85 geht nicht -nur Diplomatie
13.06.2016 um 18:08 Uhr
bei den überstunden kommt es auf verschiedene faktoren an, ganz nebenbei ist es individualrecht. der kollege sollte einen anwalt aufsuchen. die bv die den verfall der überstunden regelt sollte umgehend gekündigt werden. wer unterschreibt denn so eine gequirlte sch......
13.06.2016 um 18:41 Uhr
und nu etwas Licht ins Dunkel :-D "...Es gibt aber Mitarbeiter mit dem Passus: Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten im Vertrag haben. ..."
Hier handelt es sich also um einen AV keiner BV
"...Kann der Arbeitnehmer sich mit dem §85 beim Betriebsrat beschweren und um Hilfe bitten, dass alle Stunden angerechnet werden?..."
Nein, kann er nicht, da es hier in der Tat um Individualrecht geht, das ncihts mit den Aufgaben des BR zu tun hat...
"...Kann der Betriebsrat für den Mitarbeiter auch die Einigungsstelle einberufen ..." aus besagtem Grund nicht, ABER der BR könnte eine Betriebsvereinbarung mit dem Arbeitgeber vereinbaren wie das mit Überstunden zu händeln ist... Weiterhin ist der Betriebsrat Mitbestimmungspflichtig was Arbeitszeit an geht, er könnte also den AG auffordern keine Überstunden oder verlängerte Arbeitszeiten mehr zuzulassen...
Es gibt also indirekt Mittel und Wegen den Kolleginnen und Kollegen zu helfen... also loslegen ;-)
13.06.2016 um 20:55 Uhr
Zitat (Globus): "Nein, kann er nicht, da es hier in der Tat um Individualrecht geht, das ncihts mit den Aufgaben des BR zu tun hat..."
Individualrechtliches kann also nicht Gegenstand einer Beschwerde sein?
13.06.2016 um 20:57 Uhr
doch doch, aber was halt nicht lohnbestandteile Urlaub usw angeht, ansonsten wäre der 77,3 doch sowas von überflüssig...
Nachtrag: Beispiel: ich beschwere mich, weil der oder die oder wer auch immer eine Lohnerhöhung bekommen hat. sollte das den 85 tangieren, wäre ich als BR in der Tat glücklich...
13.06.2016 um 22:14 Uhr
Inwieweit tangiert de r§ 77(3) denn das Beschwerderecht?
Und dass sich niemand darüber beschweren kann, dass jemand anders eine Gehaltserhöhung bekommen hat, liegt schlichtwegdaran, dassder Beschwerdeführer dann ja gar nicht beschwert ist.
13.06.2016 um 22:38 Uhr
"nwieweit tangiert de r§ 77(3) denn das Beschwerderecht?" anders rum macht es Sinn ;-)
14.06.2016 um 01:18 Uhr
Globus,
eszeigt sich immer wieder dass es sinnlos ist mit Dir eine vernünftige Diskussion führen zu wollen.
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