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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Beschwerderecht - und was dann wenn nichts passiert?

E
effektiv
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

seit ca. 4 Jahren beschwere ich mich beim Betriebsrat, daß ich im Vergleich zu meinen Kollegen keine Arbeitsplatzbeschreibung habe. Seit 4 Jahren werde ich vertröstet, es wird nichts unternommen und meine mails und Anfragen werden mittlerweile sogar schon nicht mehr beantwortet.

Was bringt also das Beschwerderecht, wenn sich der Betriebsrat nicht an seine Pflichten gebunden fühlt?

Über eine konstruktive Antwort, die mir endlich hilft vorwärts zu kommen, würde ich mich sehr freuen.

Viele liebe Grüße

ein stark frustrierter Angestellter

4.90507

Community-Antworten (7)

H
Hansii

01.08.2007 um 16:42 Uhr

Hallo effektiv,

das ist hart, warum verzögert der BR? Habt Ihr evtl. nur einen BR (Betriebsgröße), der sich nicht gegen den AG durchsetzen kann? Alleiniger BR ist leider in der Praxis deutlich schwächer als 3er+ Gremium.

Wie auch immer: Mach Nägel mit Köpfen und fordere AG letztmalig auf, APB bis x vorzulegen. Kontaktiere zeitgleich BR und fordere ihn zur entsprechenden Einwirkung auf den AG auf.

Sollte das nicht helfen, würde ich mich nicht innerbetrieblich zermürben, sondern zum RA gehen. Oder zur Gewerkschaft, falls Du Mitglied bist. Die Rechtsberatung ist dann m.W. dort kostenlos. Evtl. hast Du aber sogar eine RS-Versicherung, die Arbeitsrecht abdeckt?...

Man könnte jetzt auch darüber schreiben, ob man einen so lahmarschigen Betriebsrat bei der nächsten Wahl nicht lieber ersetzt, das führt aber zu weit. Einfach mal drüber nachdenken ;-).

P
paula

01.08.2007 um 16:48 Uhr

Es stellt sich die Frage, ob Du überhaupt einen Anspruch auf eine entsprechende Beschreibung hast. Aus meiner Sicht: NEIN!!! Es gibt den § 81 Abs. 1 BetrVG aber das ist noch etwas anderes. Insbesondere besteht keine Verpflichtung des AGs hier etwas schriftliches zu machen.

Der BR kann Dir nur helfen wenn er selber eine Handhabe hat. Die sehe ich hier eben nicht! Daher: bitte nicht gleich über den BR schimpfen sondern erst mal sehen wie weit die eigenen Ansprüche gehen!

E
effektiv

01.08.2007 um 16:51 Uhr

Hallo Hansii,

vielen Dank für die konstruktive Antwort. Ich wills mal so ausdrücken: An der Betriebsgröße kanns nicht liegen. Ich arbeite in einem relativ großen Sportwagenhersteller in Stuttgart räusper

Und Fristen verstreichen hier wie Sand am Meer, also wird mir nichts anderes übrig bleiben, als zum Anwalt zu gehen. Das wollte ich zwar vermeiden, aber so wie Du das schreibst, wäre das dann der nächste Schritt. Was kann denn der Anwalt überhaupt bewirken?

Danke im voraus und Gruß

E
effektiv

01.08.2007 um 16:54 Uhr

Hallo paula,

auch Dir vielen Dank für Deine Antwort. Wie finde ich raus, ob ich einen Anspruch auf eine Arbeitsplatzbeschreibung habe? Mit ERA wird dies doch ohnehin zwingend notwendig (auch Aussage unseres BR). Leider wird ERA wohl nicht so schnell umgesetzt, gerade aus dem Grund, weil dann solche Mißstände wie bei mir aufgedeckt würden!

Gruß

M
Miezi21

01.08.2007 um 23:39 Uhr

@Hansi

Alleiniger BR ist leider in der Praxis deutlich schwächer als 3er+ Gremium

Das ist nicht gesagt. Das kommt ganz auf den BR an, wie weit er bereit und in der Lage ist seine und die Rechte der MA durchzusetzen. Mein Chef hat nach nem ordentlichen Kampf gelernt, wieweit er gehen kann und wo Schluß mit Lustig ist. (ich hoffe er merkt sich das auch ne Weile)

@Paula

Wenn der BR bei einer Sache nichts machen kann (aus welchen Gründen auch immer), ist es denke ich auch seine Aufgabe, dem betreffenden MA dies zu erklären. (würde ich zumindest mit meinen Kollegen so machen)

@effektiv

Ich würde dir auch raten, dir einen Anwalt zu nehmen. Der kann dir dann auch sagen ob du ein Anrecht darauf hast.

Koll. Grüße

Miezi21

DAH
Der alte Heini

02.08.2007 um 01:59 Uhr

effektiv, dann schenke euren Betriebsratsvorsitzenden mal ein ordentliches Haarwuchsmittel, vielleicht klappt es dann. Aber nicht am Ohrring ziehen.

Aber mal im ernst, ich würde nicht mehr nachfragen und die Sache ruhen lassen. Ich kann mir nicht vorstellen, das Du eine entsprechende Stellenbeschreibung auf friedlichem Weg bekommst, wenn der AG nicht will. Und sich hier zu streiten, eventuell noch mit der Hilfe eines teuren RA, sehe ich nicht als sinnvoll an.

Notiere Dir genau deine Tätigkeit die Du ausführst. Sammle oder Kopiere Anweisungen oder sonstige Beweismittel und notiere dir Zeugen die etwas über deine Tätigkeiten aussagen könnten. Somit kannst Du im Streitfall deine Tätigkeiten detailliert darlegen.

H
Hansii

03.08.2007 um 14:25 Uhr

Hallo Miezi21,

gratuliere - leider trifft das nicht auf die Mehrheit zu. Alleine hat man einfach einen schwereren Stand, da gleichgestellte Mitstreiter fehlen und der AG in der Praxis mehr Druck auf einen als auf drei+ aufbauen kann.

Schön zu sehen, dass das auf Dich nicht zutrifft. Hoffentlicht motiviert das auch andere BR, sich durchzusetzen.

paula:

Es ist sicherlich denkbar, dass im AV an sich bereits alle Tätigkeiten aufgeführt sind und damit eine Arb.pl.beschr. entfällt. In der Regel wird jedoch (zumindest kenne ich das fast nur so) eine Formulierung wie "Der AN wird als Blah eingestellt, der Tätigkeitsumfang ergibt sich aus der Arbeitsplatzbeschreibung" genutzt.

Letztendlich muss der AN ja wissen können, welche Tätigkeiten er durchführen muss und was seine Aufgabengebiete sind.

Falls nicht, sollte man beim BR anregen, dies zu regeln. Jeder Arbeitsplatz sollte eine Stellenbeschreibung haben.

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