Beschwerderecht Leiharbeitnehmer - auch wenn sie Probleme beim Verleihbetrieb haben?
Hallo Leute,
nach $ 14 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz in Verbindung mit § 84 BetrVG haben Leiharbeitnehmer im Entleihbetrieb ein Beschwerderecht.
Meine Frage dazu, können diese Kolleginnen und Kollegen beim BR Beschwerden anbringen die im Entleihbetrieb vorkommen oder auch wenn sie Probleme beim Verleihbetrieb haben.
Das kann ich leider nicht genau aus den §§ erkennen.
Denn wir haben Leiharbeitnehmer die sollen eine Abmahnung bekommen weil sie während des Abbaus von Mehrarbeitsstunden telefonisch nicht erreichbar waren.
Community-Antworten (6)
09.02.2009 um 10:53 Uhr
Jumper, was denkst Du denn.... für welchen Betrieb ist ein BR wohl zuständig?
09.02.2009 um 10:57 Uhr
Vieleicht unverständlich ausgedrückt.
Wir sind nicht der BR der Verleihfirma.....sondern der BR des Betriebes wohin die Leiharbeitnehmer verliehen werden.
09.02.2009 um 10:58 Uhr
@w-j-l Da muss ich jetzt aber auch mal überlegen... ;-)
10.02.2009 um 21:08 Uhr
Kölner, mußt Du?
Ich rede vom Betrieb, nicht von den Arbeitnehmern.
10.02.2009 um 22:21 Uhr
@w-j-l Jetzt muss ich noch mehr nachdenken, warum Du meine Ironie nicht mehr verstehst.
11.02.2009 um 11:34 Uhr
ok..ok..ok..ok! ;-) habe ich übersehen....
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