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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Beschwerderecht Leiharbeitnehmer - auch wenn sie Probleme beim Verleihbetrieb haben?

J
Jumper
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Leute,

nach $ 14 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz in Verbindung mit § 84 BetrVG haben Leiharbeitnehmer im Entleihbetrieb ein Beschwerderecht.

Meine Frage dazu, können diese Kolleginnen und Kollegen beim BR Beschwerden anbringen die im Entleihbetrieb vorkommen oder auch wenn sie Probleme beim Verleihbetrieb haben.

Das kann ich leider nicht genau aus den §§ erkennen.

Denn wir haben Leiharbeitnehmer die sollen eine Abmahnung bekommen weil sie während des Abbaus von Mehrarbeitsstunden telefonisch nicht erreichbar waren.

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Community-Antworten (6)

W
w-j-l

09.02.2009 um 10:53 Uhr

Jumper, was denkst Du denn.... für welchen Betrieb ist ein BR wohl zuständig?

J
Jumper

09.02.2009 um 10:57 Uhr

Vieleicht unverständlich ausgedrückt.

Wir sind nicht der BR der Verleihfirma.....sondern der BR des Betriebes wohin die Leiharbeitnehmer verliehen werden.

K
Kölner

09.02.2009 um 10:58 Uhr

@w-j-l Da muss ich jetzt aber auch mal überlegen... ;-)

W
w-j-l

10.02.2009 um 21:08 Uhr

Kölner, mußt Du?

Ich rede vom Betrieb, nicht von den Arbeitnehmern.

K
Kölner

10.02.2009 um 22:21 Uhr

@w-j-l Jetzt muss ich noch mehr nachdenken, warum Du meine Ironie nicht mehr verstehst.

W
w-j-l

11.02.2009 um 11:34 Uhr

ok..ok..ok..ok! ;-) habe ich übersehen....

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