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Überstunden bei Gehalt

R
RuSBR
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, ich weis das in Arbeitsverträge der einfache Satz "Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten" nicht gilt. Ich weis das wenn man den Satz mit einer festen angemessenen Überstunden zahl versieht dann wieder gilt. Nun ist mir folgendes zu Ohren gekommen das seit neustem in unseren neuen Arbeitsverträge folgendes steht " 18 Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten" Ist das nicht etwas viel wenn man nur knapp über 2000,- brutto verdient. Ich hätte wenn überhaupt nur 5 für angemessen gehalten.

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Community-Antworten (8)

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Moreno

23.03.2015 um 22:22 Uhr

Na ich würde garkeine Überstunden für angemessen halten bei 2000 Euro brutto aber wenn ich einen Vertrag unterschreibe wo dies drin steht dann weiss ich ja auch worauf ich mich einlasse!

D
Dezibel

24.03.2015 um 07:28 Uhr

Nun ist mir folgendes zu Ohren gekommen ... Hast Du nur davon gehört, oder hast Du sowas unterschrieben? Ohne Unterschrift gilt es nicht, nachträglich einfach so ändern wäre Urkundenfälschung, und wer einen neuen Vertrag vorgelegt bekommt, muss nicht unterschreiben, denn er hat einen gültigen. In der Regel wird der AG versuchen, mit einer ÜZ zu ködern und dann Überstunden mit reinzuquetschen.

M
martinez

24.03.2015 um 09:32 Uhr

Hi,

Naja was der AG mit dem AN im AV regelt, da seit ihr als BR ja fein raus.

Bei dieser Regelung könnt ihr euch nur im nachhinein über Umwege beteiligen.

z.B. Mitbestimmung bei Ü-Std.

Über dieses Druckmittel könnt ihr auch eventuell Gespräche mit dem AG führen, dass ihr 18 Std. die im Monat im Gehalt mit drin sind überzogen findet. Wenn ihr ordentlich verhandelt, könnt ihr die Stunden vielleicht von haus aus auf ein angemessenes Niveau drücken(5-10).

Ihr könnt zur Not die Ü-Std per Mitbestimmung untersagen.

G
gironimo

24.03.2015 um 10:34 Uhr

Ihr könnt zur Not die Ü-Std per Mitbestimmung untersagen<

Nicht nur zur Not. Das ist das Mittel der Wahl. Der BR ist ja nicht daran gebunden, Mehrarbeit zuzustimmen, nur weil die AN vertraglich dazu verpflichtet wären. Lehnt sie ab.

Aus meiner Sicht wäre es übrigens auch Wucher -

K
Kölner

24.03.2015 um 10:34 Uhr

@martinez Ähm? Der BR ist in der Mitbestimmung über die ÜStd. Das ist korrekt. Ob und wie diese hinsichtlich der Vertragsgestaltung auch (extra) bezahlt werden (müssen) ist eine Diskussion, die wir doch hier nicht führen können. Und: Je nach vertraglicher Gestaltung kann es sein, dass der Kollege nicht z.B. 39 Std. Soll-AZ hat, sondern 42 Std./Woche zu leisten hat.

Demnach ist Dein 'Druckmittel' ein sehr relatives, wenn man sich mit der Materie auskennt...

M
martinez

24.03.2015 um 11:01 Uhr

@Kölner

seh ich anders wie DU!

Wir hatten den gewünschten Erfolg bei den Gesprächen mit dem AG zu diesem Thema. Dieses Thema ist ja nicht unüblich in der heutigen Zeit.

Hier unterscheidet sich wohl wieder die Praxis mit der reinen Thoerie der Materie..

Man sollte auch mal in die reale Welt schauen und nicht nur ins Gesetzbuch mein lieber.

K
Kölner

24.03.2015 um 11:16 Uhr

@martinez Ich bezweifel gar nicht, dass Du in die 'reale Welt' schaust, von mir aus machst Du das auch jeden Tag!

Wenn sich Dein AG in dieser Hinsicht übertöpeln lässt von einem BR, dann ist das so. Es ist allerdings nur die 1/125tel Wahrheit, die Du 'reale Welt' nennst. Drum mein Einwand.

Ich bemerke aber anerkennend, dass Du mich in dieser 'virtuellen Welt/diesem fred' nicht als 'Vollpfosten' bezeichnest.

R
RuSBR

27.03.2015 um 17:02 Uhr

Danke für eure Antworten. Zusätzlich gibt es nichts für die Überstunden. Das wir diese ablehnen können ist uns klar.

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