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Alkoholmissbrauch

M
Matty
Jan 2018 bearbeitet

Wir haben eine BV "Alkohol" - hier sind die Schritte für den Umgang mit einem betroffenen AN geregelt. Es gibt 4 Gespräche und die Auflage für den Betroffenen Hilfe in Form einer Therapie anzunehmen. Dies wurde vom betroffenen AN alles durchgemacht, leider hat die Hilfe anscheinend nichts gebracht. Wir als BR befürchten, dass nun die Kündigung ansteht. Hat hier jemand eine Idee wie wir als BR noch helfen können? Ist eine Kündigung überhaupt möglich bzw. rechtens bei einer Suchtkrankheit?

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Community-Antworten (4)

G
gironimo

09.06.2016 um 13:28 Uhr

Wenn der AG alles in seiner Macht stehende getan hat, kann auch ein Suchtkranker gekündigt werden. Und der AG hat ja wohl gemäß Eurer BV Hilfe angeboten.

Oft ist es ja leider bei Suchtkranken so, dass sie erst reagieren, wenn sie am Abgrund stehen.

Habt Ihr dem Kollegen auch externe Hilfe angeboten?

M
Matty

09.06.2016 um 13:37 Uhr

Ja, der Kollege war bereits in stationärer Behandlung.

Leider sieht er derzeit nicht, dass er wieder ein Problem hat und denkt alle wollen ihm was "Böses".

Erschwerend kommt hinzu, dass der Betriebsarzt die jetzigen Tätigkeiten untersagt.

N
niemand

09.06.2016 um 16:41 Uhr

Der Kollege hat noch die Möglichkeit einen Antrag auf Anerkennung seiner Schwerbehinderung zu stellen, da die Suchterkrankung als Schwerbehinderung oftmals anerkannt wird.

hier der passende Auszug aus den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen

Abhängigkeit von psychotropen Substanzen liegt vor, wenn als Folge des chronischen Substanzkonsums mindestens drei der folgenden Kriterien erfüllt sind:

– starker Wunsch (Drang), die Substanz zu konsumieren, – verminderte Kontrollfähigkeit (Kontrollverlust) den Konsum betreffend, – Vernachlässigung anderer sozialer Aktivitäten zugunsten des Substanzkonsums, – fortgesetzter Substanzkonsum trotz des Nachweises schädlicher Folgen, – Toleranzentwicklung, – körperliche Entzugssymptome nach Beenden des Substanzkonsums.

Es gelten folgende GdS-Werte:

Bei schädlichem Gebrauch von psychotropen Substanzen mit leichteren psychischen Störungen beträgt der GdS 0–20.

Bei Abhängigkeit:

– mit leichten sozialen Anpassungsschwierigkeiten beträgt der GdS 30–40, – mit mittleren sozialen Anpassungsschwierigkeiten beträgt der GdS 50–70, – mit schweren sozialen Anpassungsschwierigkeiten beträgt der GdS 80–100

Durch die Anerkennung der Schwerbehinderung würde die Kündigung erschwert und der Arbeitgeber muss einen der Behinderung angemessenen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen in so fern ihm das irgendwie möglich ist. Das hat aber den Nachteil, daß der Druck vom Abhängigen wieder etwas weg genommen wird und dadurch zu befürchten ist, daß die Mitwirkung zur Therapie darunter leidet.

Nach meiner Sicht wäre es noch besser wenn man mit dem AG vereinbaren könnte, daß der Kollege mit der Aussicht der Garantie der Wiedereinstellung bei erfolgreicher Therapie gekündigt wird. Oftmals ist der Verlust des Arbeitsplatzes der Punkt an dem ein Betroffener versucht sein Problem zu lösen. Dies setzt aber einen sehr kooperativen Arbeitgeber vorraus.

Eure BV, die bereits nach dem ersten Rückfall, zur Kündigung führt, ist auch nicht wirklich gut, da bei einer Suchterkrankung mit großer Wahrscheinlichkeit mit einem Rückfall zu rechnen ist. Hier sollte der Stufenplan eigentlich nochmals von vorn beginnen, da sich der Erkrankte ja in der Vergangenheit durchaus bemüht gezeigt hat seine Krankheit zu überwinden. Das sehen auch Arbeitsgerichte meist so wenn sie in einem solchen Fall über eine krankheitsbedingte Kündigung zu entscheiden haben.

E
Erbsenzähler

10.06.2016 um 08:47 Uhr

@Niemand Natürlich hast du Recht. Aber meinst du nicht, dass irgendwann mal das Ende der Fahnenstange ist? Wenn alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind und der Kollege sich wirklich nicht helfen lässt! Irgendwann muss man den rettenden Strohhalm wegnehmen. Ich kenne auch mehrere Fälle mit chronischen Alkoholmissbrauchs. Da haben mir auch Therapeuten geraten die Notreißleine zu ziehen. Entweder wird die Person dann wach und macht zieht die Therapien durch und bleibt trocken oder sie ist nicht mehr zu retten.

Ich habe einen Kollegen, der sich nicht helfen lassen wollte. Er hat jede Therapie abgebrochen. Dann wurde er gekündigt. Nach einigen Jahren hat ihn unsere Chef beim Einkauf getroffen. Er bedanke sich noch für den Tritt in den A..sch. Er wäre sonst nie "aufgewacht" und hätte den Entzug gemacht. Er ist jetzt seit über 10 Jahren bei uns wieder am Arbeiten.

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