Alkoholmissbrauch
Wir haben eine BV "Alkohol" - hier sind die Schritte für den Umgang mit einem betroffenen AN geregelt. Es gibt 4 Gespräche und die Auflage für den Betroffenen Hilfe in Form einer Therapie anzunehmen. Dies wurde vom betroffenen AN alles durchgemacht, leider hat die Hilfe anscheinend nichts gebracht. Wir als BR befürchten, dass nun die Kündigung ansteht. Hat hier jemand eine Idee wie wir als BR noch helfen können? Ist eine Kündigung überhaupt möglich bzw. rechtens bei einer Suchtkrankheit?
Community-Antworten (4)
09.06.2016 um 13:28 Uhr
Wenn der AG alles in seiner Macht stehende getan hat, kann auch ein Suchtkranker gekündigt werden. Und der AG hat ja wohl gemäß Eurer BV Hilfe angeboten.
Oft ist es ja leider bei Suchtkranken so, dass sie erst reagieren, wenn sie am Abgrund stehen.
Habt Ihr dem Kollegen auch externe Hilfe angeboten?
09.06.2016 um 13:37 Uhr
Ja, der Kollege war bereits in stationärer Behandlung.
Leider sieht er derzeit nicht, dass er wieder ein Problem hat und denkt alle wollen ihm was "Böses".
Erschwerend kommt hinzu, dass der Betriebsarzt die jetzigen Tätigkeiten untersagt.
09.06.2016 um 16:41 Uhr
Der Kollege hat noch die Möglichkeit einen Antrag auf Anerkennung seiner Schwerbehinderung zu stellen, da die Suchterkrankung als Schwerbehinderung oftmals anerkannt wird.
hier der passende Auszug aus den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen
Abhängigkeit von psychotropen Substanzen liegt vor, wenn als Folge des chronischen Substanzkonsums mindestens drei der folgenden Kriterien erfüllt sind:
– starker Wunsch (Drang), die Substanz zu konsumieren, – verminderte Kontrollfähigkeit (Kontrollverlust) den Konsum betreffend, – Vernachlässigung anderer sozialer Aktivitäten zugunsten des Substanzkonsums, – fortgesetzter Substanzkonsum trotz des Nachweises schädlicher Folgen, – Toleranzentwicklung, – körperliche Entzugssymptome nach Beenden des Substanzkonsums.
Es gelten folgende GdS-Werte:
Bei schädlichem Gebrauch von psychotropen Substanzen mit leichteren psychischen Störungen beträgt der GdS 0–20.
Bei Abhängigkeit:
– mit leichten sozialen Anpassungsschwierigkeiten beträgt der GdS 30–40, – mit mittleren sozialen Anpassungsschwierigkeiten beträgt der GdS 50–70, – mit schweren sozialen Anpassungsschwierigkeiten beträgt der GdS 80–100
Durch die Anerkennung der Schwerbehinderung würde die Kündigung erschwert und der Arbeitgeber muss einen der Behinderung angemessenen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen in so fern ihm das irgendwie möglich ist. Das hat aber den Nachteil, daß der Druck vom Abhängigen wieder etwas weg genommen wird und dadurch zu befürchten ist, daß die Mitwirkung zur Therapie darunter leidet.
Nach meiner Sicht wäre es noch besser wenn man mit dem AG vereinbaren könnte, daß der Kollege mit der Aussicht der Garantie der Wiedereinstellung bei erfolgreicher Therapie gekündigt wird. Oftmals ist der Verlust des Arbeitsplatzes der Punkt an dem ein Betroffener versucht sein Problem zu lösen. Dies setzt aber einen sehr kooperativen Arbeitgeber vorraus.
Eure BV, die bereits nach dem ersten Rückfall, zur Kündigung führt, ist auch nicht wirklich gut, da bei einer Suchterkrankung mit großer Wahrscheinlichkeit mit einem Rückfall zu rechnen ist. Hier sollte der Stufenplan eigentlich nochmals von vorn beginnen, da sich der Erkrankte ja in der Vergangenheit durchaus bemüht gezeigt hat seine Krankheit zu überwinden. Das sehen auch Arbeitsgerichte meist so wenn sie in einem solchen Fall über eine krankheitsbedingte Kündigung zu entscheiden haben.
10.06.2016 um 08:47 Uhr
@Niemand Natürlich hast du Recht. Aber meinst du nicht, dass irgendwann mal das Ende der Fahnenstange ist? Wenn alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind und der Kollege sich wirklich nicht helfen lässt! Irgendwann muss man den rettenden Strohhalm wegnehmen. Ich kenne auch mehrere Fälle mit chronischen Alkoholmissbrauchs. Da haben mir auch Therapeuten geraten die Notreißleine zu ziehen. Entweder wird die Person dann wach und macht zieht die Therapien durch und bleibt trocken oder sie ist nicht mehr zu retten.
Ich habe einen Kollegen, der sich nicht helfen lassen wollte. Er hat jede Therapie abgebrochen. Dann wurde er gekündigt. Nach einigen Jahren hat ihn unsere Chef beim Einkauf getroffen. Er bedanke sich noch für den Tritt in den A..sch. Er wäre sonst nie "aufgewacht" und hätte den Entzug gemacht. Er ist jetzt seit über 10 Jahren bei uns wieder am Arbeiten.
Verwandte Themen
Alkoholisiert bei der Arbeit
ÄlterEin Kollege wurde gestern nach Hause geschickt, da er angeblich während der Arbeit stark alkoholisiert war. Bei dem Gespräch hat der Vorgesetzte kein Betriebsratsmitglied hinzugezogen, sondern nur wah
Unfallverhütungsvorschriften - was kann gegen Alkoholmissbrauch im Betrieb unternommen werden?
ÄlterIn unseren Unternehmen meinen die Leute aus unserm Büro sie dürfen auch wenn ausgetempelt haben, und noch bis 22.00 uhr Alkohol zu sich zunehmen ES ist den anderen Mitarbeiter im Lager doch untersagt
Alkoholmissbrauch in der Firma - Sorgfaltspflicht?
ÄlterHallo! Wir haben in unserer Firma eine Betriebsvereinbarung mit der Geschäftsleitung zum Alkoholverbot getroffen. Grundsätzlich ist der Genuß von Alkohol während der Arbeitszeit nicht erlaubt. Es gab
Kündigung wegen Alhohol - Was können wir tun?
ÄlterHallo alle zusammen, hab da mal ne Frage: ein langjähriger AN (Monteur )wurde vor ca. 3 jahren vom AG wegen Alkoholmissbrauch abgemahnt, jetzt hat er seinen Führerschein wegen Alkohol am Steuer abg
Personenbedingte Kündigung bei Alkoholkrankheit - Wie können wir als Betriebsrat auf diesen Antrag reagieren?
ÄlterHallo, wir haben eine ordentliche, personenbedingte Kündigung für eine Mitarbeiterin in den BR bekommen. Diese Mitarbeiterin hat bereits 2 mal gegen die Betriebsordnung "Alkoholmissbrauch" verstoß