Personenbedingte Kündigung bei Alkoholkrankheit - Wie können wir als Betriebsrat auf diesen Antrag reagieren?
Hallo,
wir haben eine ordentliche, personenbedingte Kündigung für eine Mitarbeiterin in den BR bekommen. Diese Mitarbeiterin hat bereits 2 mal gegen die Betriebsordnung "Alkoholmissbrauch" verstoßen (wofür uns auch die ordentliche, verhaltensbedingte Kündigung vorliegt). Diese Mitarbeiterin hat nicht zugegeben, dass sie alkoholabhängig ist. Sie hat außerdem gelogen, da sie in einem vorangegangenen Gespräch erzählt hat, dass sie sich in ärztliche Behandlung begeben würde und bald für 3 Wochen in eine Klinik ginge. Dies stimmte alles nicht, sie geht lediglich einmal in der Woche zu ihrer Allgemeinärztin. Wie können wir als Betriebsrat auf diesen Antrag auf eine ordentliche, personenbedingte Kündigung reagieren???
Danke im Voraus für Eure Hilfe...ist auch dringend, morgen haben wir BR-Sitzung...
peli
Community-Antworten (3)
11.06.2008 um 09:22 Uhr
Das ist echt schwierig.... Wir versuchen in solchen Fällen die betroffenen Kolleginnen oder Kollegen an eine Suchtberatungsstelle zu verweisen. Wenn dieser Besuch dann noch bescheinigt wird kann man dem AG gegenüber argumentieren. Argument: "Alkoholismus ist eine Krankheit, die ja jetzt auch behandelt wird (Gespräche, Entzug etc.) Es besteht Aussicht auf Verbesserung der Situation" Damit habt ihr eine POSITIVE Gesundheitsprognose und könnt der Kündigung widersprechen (bzw. Bedenken äussern)
11.06.2008 um 15:06 Uhr
Hallo Peli,
man kann der Mitarbeiterin keinen großen Vorwurf machen. Ihr Verhalten ist Teil dieser Krankheit und sie kann wahrscheinlich nicht anderst.
Ich habe gehört man kann eine Krankheitbedingte Kündigung mit einer Wiedereinstellungsklausel nach Erfüllung bestimmter Kriterien aussprechen. Manche Alkoholkranke benötigen zur Einsicht einen Schock und der Verlust der Arbeitsstelle ist das schlimmste was passieren kann. Aber die Hoffnung auf einen neuen Anfang kann helfen eine Therapie durchzuhalten.
Viel Glück Angi1
18.06.2008 um 15:18 Uhr
Eine Dienstvereinbarung abschliesen info erhaltet ihr bei DHS im Internet
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