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Urlaubsgrundsätze

N
NickNeu
Jan 2018 bearbeitet

Liebe Forumteilnehmer und -innen, heute eine Frage zu Euren Erfahrungen mit der Urlaubsplanung.

Wir haben eine Abteilung mit 10 Personen in der folgender Urlaubsgrundsatz gelten soll: Während der Schulferien dürfen 2 Personen Urlaub machen, in der restlichen Zeit 1 Person.

Mich würden Eure Erfahrungen mit Abteilungen ähnlicher Größe interessieren, welche Urlaubsgrundsätze gelten bei Euch? Wieviel Personen dürfen gleichzeitig frei nehmen.

Merci

1.02908

Community-Antworten (8)

G
gironimo

07.06.2016 um 18:01 Uhr

Eine derartige Festlegung gibt es bei uns nicht.

G
Globus

07.06.2016 um 18:05 Uhr

bei uns auch nicht - halte ich auch für schwierig umsetzbar, und vor allem vereinbar mit dem BUrlG...

C
celestro

07.06.2016 um 18:40 Uhr

"Wieviel Personen dürfen gleichzeitig frei nehmen."

Soviele, wie ohne Beeinträchtigung der Funktion der Abteilung gehen können. Und das sollte man tunlichst den Abteilungen überlassen und nicht versuchen in relativ "starre" BVen zu pressen.

G
Globus

07.06.2016 um 18:43 Uhr

Ich gehe sogar noch weiter...

E
Erbsenzähler

08.06.2016 um 08:43 Uhr

Vor Jahre gab es starre Regelungen. Inzwischen ist es bei uns so wie bei celestro. Der Abteilungsleiter kann am besten überschauen wie viel Mitarbeiter er als abkömmlich in der Urlaubszeit sieht. Bis jetzt hatten wir noch keine Probleme damit.

O
outofmemory

08.06.2016 um 10:14 Uhr

Bei uns entscheidet auch der Abteilungsleiter, wie viele gleichzeitig in den Urlaub gehen können. Bei der von NickNeu vorgestellten variante ergibt sich folgende Rechnung für mich: Annahme: 30 Urlaubstage pro Mitarbeiter 5 Tagewoche 52 Kalenderwochen im Jahr 12 Kalenderwochen Ferien

Maximalmögliche Urlaubswochen: (12 x 2) + (52 -12) = 64 Wochen Urlaubswochen der Mitarbeiter: 30 / 6 x 10 = 60 Wochen

Dies bedeutet das fast jede Woche mit Urlaub belegt sein müsste. Planerisch dürfte dies nicht durchzuhalten sein. Da auch immer "ungeplante" Urlaube dazu kommen. Daher halte ich von solch einer Regelung garnichts.

N
NickNeu

08.06.2016 um 13:30 Uhr

Nachtrag: Die oben genannte Regelung ist eine Art Vorgabe der Abteilungsleitung, die wir als BR aus diversen Gründen kritisch hinterfragen. U.a., danke @outofmemory, weil allein schon rechnerisch kaum umzusetzen und zu starr.

M
Moreno

08.06.2016 um 14:17 Uhr

Na dann sollte der Betriebsrat mal der Abteilungsleitung untersagen irgendwelche Urlaubsgrundsätze ohne den Betriebsrat auszustellen!!!!

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