Urlaubsgrundsätze
Liebe Forumteilnehmer und -innen, heute eine Frage zu Euren Erfahrungen mit der Urlaubsplanung.
Wir haben eine Abteilung mit 10 Personen in der folgender Urlaubsgrundsatz gelten soll: Während der Schulferien dürfen 2 Personen Urlaub machen, in der restlichen Zeit 1 Person.
Mich würden Eure Erfahrungen mit Abteilungen ähnlicher Größe interessieren, welche Urlaubsgrundsätze gelten bei Euch? Wieviel Personen dürfen gleichzeitig frei nehmen.
Merci
Community-Antworten (8)
07.06.2016 um 18:01 Uhr
Eine derartige Festlegung gibt es bei uns nicht.
07.06.2016 um 18:05 Uhr
bei uns auch nicht - halte ich auch für schwierig umsetzbar, und vor allem vereinbar mit dem BUrlG...
07.06.2016 um 18:40 Uhr
"Wieviel Personen dürfen gleichzeitig frei nehmen."
Soviele, wie ohne Beeinträchtigung der Funktion der Abteilung gehen können. Und das sollte man tunlichst den Abteilungen überlassen und nicht versuchen in relativ "starre" BVen zu pressen.
07.06.2016 um 18:43 Uhr
Ich gehe sogar noch weiter...
08.06.2016 um 08:43 Uhr
Vor Jahre gab es starre Regelungen. Inzwischen ist es bei uns so wie bei celestro. Der Abteilungsleiter kann am besten überschauen wie viel Mitarbeiter er als abkömmlich in der Urlaubszeit sieht. Bis jetzt hatten wir noch keine Probleme damit.
08.06.2016 um 10:14 Uhr
Bei uns entscheidet auch der Abteilungsleiter, wie viele gleichzeitig in den Urlaub gehen können. Bei der von NickNeu vorgestellten variante ergibt sich folgende Rechnung für mich: Annahme: 30 Urlaubstage pro Mitarbeiter 5 Tagewoche 52 Kalenderwochen im Jahr 12 Kalenderwochen Ferien
Maximalmögliche Urlaubswochen: (12 x 2) + (52 -12) = 64 Wochen Urlaubswochen der Mitarbeiter: 30 / 6 x 10 = 60 Wochen
Dies bedeutet das fast jede Woche mit Urlaub belegt sein müsste. Planerisch dürfte dies nicht durchzuhalten sein. Da auch immer "ungeplante" Urlaube dazu kommen. Daher halte ich von solch einer Regelung garnichts.
08.06.2016 um 13:30 Uhr
Nachtrag: Die oben genannte Regelung ist eine Art Vorgabe der Abteilungsleitung, die wir als BR aus diversen Gründen kritisch hinterfragen. U.a., danke @outofmemory, weil allein schon rechnerisch kaum umzusetzen und zu starr.
08.06.2016 um 14:17 Uhr
Na dann sollte der Betriebsrat mal der Abteilungsleitung untersagen irgendwelche Urlaubsgrundsätze ohne den Betriebsrat auszustellen!!!!
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