Extra Urlaubstage auf Basis der Betriebszugehöhrigkeit in einer BV + Sonderurlaub
Liebe Leute,
wir wollen bei uns im Betrieb zur Zeit eine BV Urlaubsgrundsätze aushandeln.
Unsere Idee war es zu versuchen zusätzliche Urlaubstage auf Basis der Betriebszugehöhrigkeit.
Bsp.: Alle 5 Jahre 1 Tag mehr Urlaub.
Wir sind ein ambulanter Pflegedienst und arbeiten in sehr individuellen Schichten, teilweise auch Nachts. Auf Dauer stellt sich dort ein erhöhter Erhohlungsbedarf ein.
Ist dies den überhaupt in einer BV Urlaubsgrundsätze zu regeln? Oder ist das eine Sache die man nur im AV oder TV regeln kann? Ich weiß das Urlaubsdauer nur im AV und TV zu regeln sind. Vieleicht ist das bei zusätzlichen Urlaubstagen auf Basis der Betriebszugehörigkeit anders. Einen TV haben wir leider nicht ..
Wir möchten auch gern umfassende Regelungen zum Sonderurlaub. Nicht nur Regelungen in der Art des § 616 BGB, sondern auch die Möglichkeit das Mitarbeiter unbezahlten Sonderurlaub nehmen können. Kann man da vieleicht mehr Raushohlen als § 28 TVöD? Bei unserem AG lenht er den Antrag auf Sonderurlaub einfach ab. Ich hab selbst noch keinen genauen Vorstellungen wie das Aussehen kann. Vieleicht kann mir jemand dazu ein paar Tipps geben, gerne auch gut Links zu dem Thema oder zu guten BV's.
Ich selbst bin erst 1 Jahr BR und weiß noch garnicht so richtig was angemessen ist und was nicht.
Ich freu mich auf Eure Antworten, LG RickZ
Community-Antworten (1)
29.05.2015 um 09:43 Uhr
Im Rahmen einer sogenannten freiwilligen BV wäre so etwas möglich. Erzwingbar nicht.
Ich würde da auch keine Regelungssperre sehen, da die Belohnung von Betriebstreue in der Regel eben nicht tariflich geregelt ist.
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