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Beschluss nachholen

H
HerbertRam
Jan 2018 bearbeitet

Moinsen folgende Frage, zu der ich bislang keine Antwort finden konnte.

Ein AN wünscht die Aufstockung des Arbeistvertrages von 0,75 auf 1. Der AG schliesst mit dem AN einen entsprechenden Vertrag. Bedauerlicherweise wurde der BR nicht informiert. Kann dies nachträglich "für gut befunden werden", im Sinne ein Beschluss wird gefasst zur Aufstockung der Stunden des AN? Oder ist das nicht nötig, weil es keine wesentlichen Änderungen des Arbeitsvertrages sind?

Gruß Herbert

1.05508

Community-Antworten (8)

P
Pickel

07.06.2016 um 16:06 Uhr

Wie viele Stunden sind "1"?

G
gironimo

07.06.2016 um 16:28 Uhr

Kann dies nachträglich "für gut befunden werden"

Sicher könnt Ihr das tun. Ihr seit doch Interessenvertreter auch dieses AN.

H
HerbertRam

07.06.2016 um 17:36 Uhr

Moinsen,

von 0,75 Stelle auf 1 ganze Stelle, also 9,75 Stunden in der Woche.

1 entspricht 39 Std. die Woche, der Kollege hatte eine Teilzeitstelle mit 75% der regulären wöchentlichen Arbeitszeit.

Gruß Herbert

H
HerbertRam

07.06.2016 um 18:40 Uhr

Ist es überhaupt Mitbestimmungspflichtig?

G
Globus

07.06.2016 um 18:47 Uhr

heraufsetzung ja, herabsetzung nein...

C
celestro

07.06.2016 um 19:37 Uhr

"heraufsetzung ja, herabsetzung nein..."

So pauschal halte ich das für völlig falsch. Die Heraufsetzung ist mitbestimmungpflichtig, sofern es mehr als 10 Wochenstunden (mein Kenntnisstand sind). Wäre es hier in dem Fall ("nur" 9,75 Stunden) aber NICHT.

BAG 1 ABR 74/07

Und zur Herabsetzung:

"Das Bun­des­ar­beits­ge­richt (BAG) hat in ei­nem Grund­satz­ur­teil ent­schie­den, dass ein Ar­beit­ge­ber den Ar­beits­zeit­ver­rin­ge­rungs- und Ver­tei­lungs­wunsch ei­nes Be­schäf­tig­ten ab­leh­nen darf, in­dem er sich die Zu­stim­mungs­ver­wei­ge­rung des Be­triebs­ra­tes zu ei­gen macht: BAG, Ur­teil vom 16.12.2008, 9 AZR 893/07.

G
Globus

07.06.2016 um 20:08 Uhr

beim ersten hast du Recht (das vergaß ich leider anzumerken), beim zweiten ging es um die Verteilung die durchaus ein MBR des Gremiums betrifft - die eigentliche Herabsetzung allerdings nicht... nur die Verteilung der Arbeitszeit...

Nachtrag: zu meiner Schande muss ich gestehen, dass ich nicht richtig gelesen habe - meine erste Antwort ist also echt fürn Hintern was diese Frage angeht.... Sorry und danke dir, dass du das richtig gestellt hast...

H
HerbertRam

08.06.2016 um 01:51 Uhr

Danke für eure Rückmeldungen, eine Aufstockung von unter 10 Std pro Woche ist nicht mitbestimmungspflichtig. Bei mehr als 10 Std Aufstockung ist sie mitbestimmungspflichtig, sofern die Dauer länger als ein Monat ist. Herzlichen Dank

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