Erstellt am 07.06.2016 um 14:06 Uhr von Pickel
Wie viele Stunden sind "1"?
Erstellt am 07.06.2016 um 14:28 Uhr von gironimo
>Kann dies nachträglich "für gut befunden werden"
Sicher könnt Ihr das tun. Ihr seit doch Interessenvertreter auch dieses AN.
Erstellt am 07.06.2016 um 15:36 Uhr von HerbertRam
Moinsen,
von 0,75 Stelle auf 1 ganze Stelle, also 9,75 Stunden in der Woche.
1 entspricht 39 Std. die Woche, der Kollege hatte eine Teilzeitstelle mit 75% der regulären wöchentlichen Arbeitszeit.
Gruß Herbert
Erstellt am 07.06.2016 um 16:40 Uhr von HerbertRam
Ist es überhaupt Mitbestimmungspflichtig?
Erstellt am 07.06.2016 um 16:47 Uhr von Globus
heraufsetzung ja, herabsetzung nein...
Erstellt am 07.06.2016 um 17:37 Uhr von celestro
"heraufsetzung ja, herabsetzung nein..."
So pauschal halte ich das für völlig falsch. Die Heraufsetzung ist mitbestimmungpflichtig, sofern es mehr als 10 Wochenstunden (mein Kenntnisstand sind). Wäre es hier in dem Fall ("nur" 9,75 Stunden) aber NICHT.
BAG 1 ABR 74/07
Und zur Herabsetzung:
"Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einem Grundsatzurteil entschieden, dass ein Arbeitgeber den Arbeitszeitverringerungs- und Verteilungswunsch eines Beschäftigten ablehnen darf, indem er sich die Zustimmungsverweigerung des Betriebsrates zu eigen macht: BAG, Urteil vom 16.12.2008, 9 AZR 893/07.
Erstellt am 07.06.2016 um 18:08 Uhr von Globus
beim ersten hast du Recht (das vergaß ich leider anzumerken), beim zweiten ging es um die Verteilung die durchaus ein MBR des Gremiums betrifft - die eigentliche Herabsetzung allerdings nicht... nur die Verteilung der Arbeitszeit...
Nachtrag: zu meiner Schande muss ich gestehen, dass ich nicht richtig gelesen habe - meine erste Antwort ist also echt fürn Hintern was diese Frage angeht.... Sorry und danke dir, dass du das richtig gestellt hast...
Erstellt am 07.06.2016 um 23:51 Uhr von HerbertRam
Danke für eure Rückmeldungen, eine Aufstockung von unter 10 Std pro Woche ist nicht mitbestimmungspflichtig. Bei mehr als 10 Std Aufstockung ist sie mitbestimmungspflichtig, sofern die Dauer länger als ein Monat ist.
Herzlichen Dank