Beschluss nachholen
Moinsen folgende Frage, zu der ich bislang keine Antwort finden konnte.
Ein AN wünscht die Aufstockung des Arbeistvertrages von 0,75 auf 1. Der AG schliesst mit dem AN einen entsprechenden Vertrag. Bedauerlicherweise wurde der BR nicht informiert. Kann dies nachträglich "für gut befunden werden", im Sinne ein Beschluss wird gefasst zur Aufstockung der Stunden des AN? Oder ist das nicht nötig, weil es keine wesentlichen Änderungen des Arbeitsvertrages sind?
Gruß Herbert
Community-Antworten (8)
07.06.2016 um 16:06 Uhr
Wie viele Stunden sind "1"?
07.06.2016 um 16:28 Uhr
Kann dies nachträglich "für gut befunden werden"
Sicher könnt Ihr das tun. Ihr seit doch Interessenvertreter auch dieses AN.
07.06.2016 um 17:36 Uhr
Moinsen,
von 0,75 Stelle auf 1 ganze Stelle, also 9,75 Stunden in der Woche.
1 entspricht 39 Std. die Woche, der Kollege hatte eine Teilzeitstelle mit 75% der regulären wöchentlichen Arbeitszeit.
Gruß Herbert
07.06.2016 um 18:40 Uhr
Ist es überhaupt Mitbestimmungspflichtig?
07.06.2016 um 18:47 Uhr
heraufsetzung ja, herabsetzung nein...
07.06.2016 um 19:37 Uhr
"heraufsetzung ja, herabsetzung nein..."
So pauschal halte ich das für völlig falsch. Die Heraufsetzung ist mitbestimmungpflichtig, sofern es mehr als 10 Wochenstunden (mein Kenntnisstand sind). Wäre es hier in dem Fall ("nur" 9,75 Stunden) aber NICHT.
BAG 1 ABR 74/07
Und zur Herabsetzung:
"Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einem Grundsatzurteil entschieden, dass ein Arbeitgeber den Arbeitszeitverringerungs- und Verteilungswunsch eines Beschäftigten ablehnen darf, indem er sich die Zustimmungsverweigerung des Betriebsrates zu eigen macht: BAG, Urteil vom 16.12.2008, 9 AZR 893/07.
07.06.2016 um 20:08 Uhr
beim ersten hast du Recht (das vergaß ich leider anzumerken), beim zweiten ging es um die Verteilung die durchaus ein MBR des Gremiums betrifft - die eigentliche Herabsetzung allerdings nicht... nur die Verteilung der Arbeitszeit...
Nachtrag: zu meiner Schande muss ich gestehen, dass ich nicht richtig gelesen habe - meine erste Antwort ist also echt fürn Hintern was diese Frage angeht.... Sorry und danke dir, dass du das richtig gestellt hast...
08.06.2016 um 01:51 Uhr
Danke für eure Rückmeldungen, eine Aufstockung von unter 10 Std pro Woche ist nicht mitbestimmungspflichtig. Bei mehr als 10 Std Aufstockung ist sie mitbestimmungspflichtig, sofern die Dauer länger als ein Monat ist. Herzlichen Dank
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