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Arbeitskraft zur verfügung stellen und Zeit nachholen?

M
Matzel
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

folgender Sachverhalt:

Unsere Firma zieht um. Am Freitag sollen um 12 Uhr die Hammer fallen und es soll keiner mehr arbeiten (Arbeitsplatz wird abgebaut). Die regulären Schichten gehen aber teilweise noch bis 18 Uhr. Jetzt wurde uns gesagt, dass wir die Zeit natürlich bezahlt kriegen, aber im nächsten Monat nachholen (unbezahlt) sollen. Jetzt regen sich die Mitarbeiter natürlich auf, da Sie ja arbeiten wollen, aber nicht dürfen und die Zeit nachholen sollen.

Geht das so?

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Community-Antworten (2)

H
Hoppel

23.09.2013 um 11:56 Uhr

@ Matzel

Es ist doch ein klarer Widerspruch, wenn der AG erklärt die Ausfallzeiten bezahlen zu wollen, aber durch die Hintertür die Zeiten unbezahlt nacharbeiten lassen will.

Hier liegt ein Fall des § 615 BGB "Annahmeverzug Arbeitgeber" vor, die Ausfallzeit ist seiner Hemisphäre zuzuordnen > der AG trägt das Betriebsrisiko und kann das nicht auf seine AN abwälzen.

Möglich wäre ggf., den Abbau von Überstunden anzuordnen. Da bedarf es aber einer entsprechenden vertraglichen Grundlage.

G
gironimo

23.09.2013 um 12:23 Uhr

Matzel,

wenn Du BR bist, bist Du auch in der Mitbestimmung bei der vorübergehenden Verschiebung der Arbeitszeiten. (Es sei denn, die BV Arbeitszeit ist so flexibel gestrickt)

Da braucht doch der BR einfach erst einmal nicht zustimmen. Vielmehr sollte er mit dem AG verhandeln, wie das Ganze gehandhabt wird.

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