Erstellt am 15.05.2007 um 19:09 Uhr von BMW
Hallo NEC,
Gegenfrage
Weist du was Kurzarbeit bedeutet?
Durch meine Unwissenheit habe ich bis Heute gedacht das kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit angemeldet werden muß!
aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren.
BMW
Erstellt am 15.05.2007 um 19:33 Uhr von NEC
Es tut mir leid, wenn ich mich irgendwie unverständlich ausgedrückt hab.
Aber ja, ich weis was Kurzarbeit ist.
Die ist auch bei uns angemeldet und über eine Betriebsvereinbarung geregelt.
Nur ist es auch so, das wir ein sehr unerfahrener Betriebsrat sind und es das erstmal ist, das wir mit so einer Situation konfrontiert sind.
Es geht ledigtlich darum, die oben gestellte Frage/Situation auf einen relativ schnellen Weg zu klären. Und dafür ware ich euch sehr dankbar.
MfG NEC
Erstellt am 15.05.2007 um 19:51 Uhr von BMW
Zu diesen Maßnahmen zählt die Urlaubsgewährung, freilich mit der Maßgabe, dass niemand verpflichtet ist, einen bereits im Urlaubsplan festgelegten oder genehmigten Urlaub zu verlegen. Während des Urlaubs wird das Gehalt nicht gekürzt, nur dann, wenn der Urlaub durch arbeitsfreie Kurzarbeitstage verlängert wird.
BMW
Erstellt am 15.05.2007 um 20:31 Uhr von NEC
Und somit muss auch nicht jeder zwangsläufig auf die festgelegten 20% Prozent Kurzarbeit kommen, da es ja sein kann, das der Urlaub günstig fällt und er somit z-B. nur noch 10% Kurzarbeit am Ende des Monats hat.
Oder versteh ich das jetzt falsch?
In welchem Paragraphen ist das mit dem Urlaub genau geregelt (SGB ...?)
Erstellt am 19.05.2007 um 18:07 Uhr von BMw
@NEC
den genauen § kann ich dir leider nicht nennen.
bei Urlaub und bei Krankheit handelt es sich nicht um geschuldete Arbeitszeit daher kommt die Argentur für Arbeit auch nicht dafür auf.
siehe auch
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/MB8a-Kurzarbeitergeld-AG.pdf
Gruß BMW