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Kurzarbeitstage nachholen, da man Urlaub hatte?

N
NEC
Feb 2019 bearbeitet

Kurzarbeit ist bei uns so geregelt, das jeder Mitarbeiter der Produktion 4 Tage im Monat also ca. 20 Prozent auf Basis von Kurzarbeit zu Hause bleibt. Je nach Abteilung je ein Tag pro Woche oder 2 Tage in der Spätschicht aller 2 Wochen. Nun kommt es natürlich vor, das Mitarbeiter an diesen betreffenden Tagen Urlaub haben und somit im Monat weniger Kurzarbeit haben als andere.

Nun sind einige Personen der Ansicht, das wäre unfair den anderen gegen über und die betreffenden Mitarbeiter müssten die Kurzarbeitstage "nachholen" und somit in einer anderen Woche mal einen bzw. mehrere Tag/e mehr Kurzarbeit machen, damit er auch wieder auf 20% kommt.

Wie ist denn so was gesetzlich geregelt? Es geht ja auch darum, die "Last" gerecht auf alle betreffenden Mitarbeiter zu verteilen.

Meines Wissens nach, ist sowas ja nicht notwendig. Deswegen gibt es ja die gesetzliche Regelung, das Kurzarbeit an der man Urlaub hat, voll Vergütet wird. Oder lieg ich da falsch?

Danke im Voraus, NEC

20.66405

Community-Antworten (5)

B
BMW

15.05.2007 um 21:09 Uhr

Hallo NEC, Gegenfrage Weist du was Kurzarbeit bedeutet? Durch meine Unwissenheit habe ich bis Heute gedacht das kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit angemeldet werden muß! aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren.

BMW

N
NEC

15.05.2007 um 21:33 Uhr

Es tut mir leid, wenn ich mich irgendwie unverständlich ausgedrückt hab. Aber ja, ich weis was Kurzarbeit ist.

Die ist auch bei uns angemeldet und über eine Betriebsvereinbarung geregelt.

Nur ist es auch so, das wir ein sehr unerfahrener Betriebsrat sind und es das erstmal ist, das wir mit so einer Situation konfrontiert sind.

Es geht ledigtlich darum, die oben gestellte Frage/Situation auf einen relativ schnellen Weg zu klären. Und dafür ware ich euch sehr dankbar.

MfG NEC

B
BMW

15.05.2007 um 21:51 Uhr

Zu diesen Maßnahmen zählt die Urlaubsgewährung, freilich mit der Maßgabe, dass niemand verpflichtet ist, einen bereits im Urlaubsplan festgelegten oder genehmigten Urlaub zu verlegen. Während des Urlaubs wird das Gehalt nicht gekürzt, nur dann, wenn der Urlaub durch arbeitsfreie Kurzarbeitstage verlängert wird.

BMW

N
NEC

15.05.2007 um 22:31 Uhr

Und somit muss auch nicht jeder zwangsläufig auf die festgelegten 20% Prozent Kurzarbeit kommen, da es ja sein kann, das der Urlaub günstig fällt und er somit z-B. nur noch 10% Kurzarbeit am Ende des Monats hat.

Oder versteh ich das jetzt falsch?

In welchem Paragraphen ist das mit dem Urlaub genau geregelt (SGB ...?)

B
BMW

19.05.2007 um 20:07 Uhr

@NEC den genauen § kann ich dir leider nicht nennen.

bei Urlaub und bei Krankheit handelt es sich nicht um geschuldete Arbeitszeit daher kommt die Argentur für Arbeit auch nicht dafür auf.

siehe auch http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/MB8a-Kurzarbeitergeld-AG.pdf

Gruß BMW

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