Kurzarbeit ist bei uns so geregelt, das jeder Mitarbeiter der Produktion 4 Tage im Monat also ca. 20 Prozent auf Basis von Kurzarbeit zu Hause bleibt. Je nach Abteilung je ein Tag pro Woche oder 2 Tage in der Spätschicht aller 2 Wochen.
Nun kommt es natürlich vor, das Mitarbeiter an diesen betreffenden Tagen Urlaub haben und somit im Monat weniger Kurzarbeit haben als andere.

Nun sind einige Personen der Ansicht, das wäre unfair den anderen gegen über und die betreffenden Mitarbeiter müssten die Kurzarbeitstage "nachholen" und somit in einer anderen Woche mal einen bzw. mehrere Tag/e mehr Kurzarbeit machen, damit er auch wieder auf 20% kommt.

Wie ist denn so was gesetzlich geregelt? Es geht ja auch darum, die "Last" gerecht auf alle betreffenden Mitarbeiter zu verteilen.

Meines Wissens nach, ist sowas ja nicht notwendig.
Deswegen gibt es ja die gesetzliche Regelung, das Kurzarbeit an der man Urlaub hat, voll Vergütet wird. Oder lieg ich da falsch?

Danke im Voraus, NEC