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Freistellung; Frist und Beratungsgespräch von AG verschoben - was tun?

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micha1977
Jan 2018 bearbeitet

Bezüglich der Teilfreistellung nach §38 hätte ich eine Frage :

Es muß ja eine Beratung mit dem AG erfolgen, danach ist ja Beschlussfassung über die Freistellung. Nach deren Bekanntgabe an die GL hat dieser ja 2 Wochen zeit, der freistellung zuzustimmen bzw. die einigungsstelle anrufen. nach 2 wochen wenn er nicht antwortet kann eine freistellung ja automatisch erfolgen.

eigentlich war für morgen geplant, das beratungsgespräch mit der gl abzuhalten, nun hat er dies um min. 1 woche verschoben. eigentlich sollte die teilfreistellung in 2 1/2 Wochen erfolgen ( 2Wochenfrist beachtet ). Nachdem dies ja um min. 1 Woche verschoben wird würde mich interessieren, ob wir den endgültigen beschluss moregn fassen können und die beratung nachholen können, damit die 14-tagesfrist gewahrt wird. sonst erfolgt ja die freistellung wieder um min. eine woche später.

oder ratet ihr mir eine freistellung nach §37 sofern noch keine beratung erfolgt ist ? kann ich mich eine woche hier freistellen lassen - ist hier dann bei so einer langen zeit ein beschluss notwendig ?

oder soll ich morgen den beschluss fassen, die beratung nachholen ( der fitting sagt ja dazu dieser beschluss wäre ja nicht unwirksam) , und dann auch ohne die 14tagesfrist mich in 2 1/2 wochen freistellenlassen ?

4.20201

Community-Antworten (1)

I
Immie

23.01.2008 um 21:03 Uhr

@micha1977 Der Fitting sagt aber auch,eine unterlassene Beratung kann als grober Verstoss i.S. des §23 BetrVG angesehen werden.

Brennt es bei euch dermassen,das eine Woche mehr so viel ausmacht? Wenn ja würde ich eher einen Beschluss nach§37 fassen. Den AG schriftlich um einen neuen Termin (innerhalb eines bestimmten Zeitraums) bitten, mit dem Hinweis, das die Beratung ja dazu dient, das der AG vor der Wahl seine Bedenken gegen die Freistellung bestimmter BRM aussern kann.

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