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TZ AZ (betriebliche Übung) -Feiertagsregelung

S
symbi33
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen ! Ich hoffe, eine Antwort zu bekommen, in der ich einen weiterführenden Link finde oder aine gerichtliche Entscheidung für folgendes Thema :

Eine Teilzeit-Kollegin arbeitet seit einem Jahr Mo-Do. Dies wurde vereinbart, weil eine andere Kollegin als Mutter Freitags am besten arbeiten kann.

Fällt nun auf die normale Arbeitswoche ein Feiertag auf einen Mittwoch, muß die o.g. Arbeitnehmerin diesen Tag dann nachholen ?

Ich meine Nein, denn die VZ-Kräfte müssen einen Feiertag ja auch nciht nachholen. Ich brauche allerdings etwas schriftliches dazu, um es der AG vorzulegen. WEr kann mir helfen.

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Community-Antworten (1)

P
pit47

16.10.2007 um 12:19 Uhr

Hallo symbi33, siehe § 8 TzBfG, wenn die Arbeitszeit von Mo-Do vereinbart worden ist, gilt dieses auch für Feiertage. für die Feiertage gibt es dann Lohnfortzahlung. Siehe auch § 2 Entgeltfortzahlungsgesetz.

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