AU bei Gfb
Wenn man als Gfb´ler nur einmal wöchentlich beschäftigt ist und zweimal hintereinander an diesem Tag krank, dazwischen, an den arbeitsfreien Tagen aber gesund ist, muss man dann für den Krankheitstag in der zweiten Woche bereits eine AU vorlegen?
Community-Antworten (3)
17.02.2023 um 14:33 Uhr
Nein, da es sich um eine neue Erkrankung handelt.
23.02.2023 um 22:02 Uhr
Der AG kann von Mitarbeitern durchaus eine AU ab dem ersten Krankheitstag verlangen. Liegt in seinem Ermessen.
24.02.2023 um 09:16 Uhr
das kann er jede Woche so machen ohne AUB, auch wenn es dieselbe Krankheit ist. Es ist ja immer der 1. AU-Tag und keine Folgemeldung-AU
Der AG kann grundsätzlich auch am 1. Tag eine AUB verlangen, soweit es dazu keine andere Regelung im AV oder in einer BV gibt.
Zusammengezählt werden die Tage ggf. in Bezug auf Lohnfortzahlungsanspruch, aber das ist ein anders Thema
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