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AU bei Gfb

J
JuliaK.
Feb 2023 bearbeitet

Wenn man als Gfb´ler nur einmal wöchentlich beschäftigt ist und zweimal hintereinander an diesem Tag krank, dazwischen, an den arbeitsfreien Tagen aber gesund ist, muss man dann für den Krankheitstag in der zweiten Woche bereits eine AU vorlegen?

26203

Community-Antworten (3)

E
esci

17.02.2023 um 14:33 Uhr

Nein, da es sich um eine neue Erkrankung handelt.

IBD
Ich bin dagegen

23.02.2023 um 22:02 Uhr

Der AG kann von Mitarbeitern durchaus eine AU ab dem ersten Krankheitstag verlangen. Liegt in seinem Ermessen.

R
Relfe

24.02.2023 um 09:16 Uhr

das kann er jede Woche so machen ohne AUB, auch wenn es dieselbe Krankheit ist. Es ist ja immer der 1. AU-Tag und keine Folgemeldung-AU

Der AG kann grundsätzlich auch am 1. Tag eine AUB verlangen, soweit es dazu keine andere Regelung im AV oder in einer BV gibt.

Zusammengezählt werden die Tage ggf. in Bezug auf Lohnfortzahlungsanspruch, aber das ist ein anders Thema

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