Hallo nochmal.

Ich hatte in diesem Thread (http://www.betriebsrat.com/index.php?qid=56595&keyword=jaypar&Nav=suchen&Thema=&qPage=1&Site=BR-Forum&Menue=show) schon einmal das Thema behandelt.

Leider kann ich dort nicht weiter schreiben... offenbar deshalb, da ich der letzte war, der dort am 20.5. geschrieben hatte. Daher hier ein neuer Thread:

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Ich möchte nochmal Bezug nehmen auf die Arbeitszeitregelung zu diesem Thema.
In unserer Geschäftsordnung steht folgendes:

"Maximal 20 Überstunden können in den Folgemonat übertragen werden. Darüber hinausgehende Überstunden sind unter Angabe des verursachenden Projektes von der zuständigen Abteilungsleitung zu genehmigen. Diese Überstunden sind innerhalb der folgenden vier Monate durch den Mitarbeiter auszugleichen. Ausnahmen genehmigt die zuständige Abteilungsleitung."

Wie Ihr seht, wurde hier der Betriebsrat vollkommen übergangen. Kein Hinweis darauf, dass auch die Genehmigung des Betriebsrates erforderlich ist.
Und noch etwas: Zwar heißt es bei uns, dass alle Überstunden, die über 20 hinausgehen, gekappt werden... aber das kann ich dem obigen Text nicht entnehmen und würde es auch nicht so interpretieren.

Darüber hinaus habe ich mir eben die Überstundenaufstellungen für mehrere Monate geben lassen. Dabei finde ich bei mehreren Mitarbeitern (auch über mehrere Monate hinweg) immer wieder Überstundenangaben von weit mehr als 20 Stunden.

ZIEL ist es, dem AG deutlich zu machen, dass ich als BR ab der 20. Überstunde um Zustimmung gebeten werden muss und dass dies nicht einfach vom Geschäftsführer oder gar einem Abteilungsleiter genehmigt werden kann.

Was würdet Ihr mir raten und wie beurteilt Ihr das?

Danke und Gruss,
jaypar