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Arbeitszeit

L
Liveacolori
Jan 2018 bearbeitet

Der BR hat bei der Arbeitszeit eine Mitbestimmungsrecht. Kann der BR eine Einigungstelle wegen Arbeitszeitänderung/Arbeitszeitverschiebung einberufen,fordern!? Danke.

90407

Community-Antworten (7)

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nicoline

30.05.2016 um 22:22 Uhr

Liveacolori, grundsätzlich ja, aber, vor der Einberufung einer Einigungsstelle ist der BR verpflichtet, mit Verhandlungen zu versuchen, ein Ergebnis zu erzielen. Verhandlung bedeutet, man gibt seine Position bzw. Argumentation bekannt, denkt aber auch über die Argumente des AG nach. Erst, wenn überhaupt keine Annäherung möglich ist, soll die Einigungsstelle einberufen werden. Will der AG etwas, was ihr nicht wollt, oder ist es umgekehrt?

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Globus

31.05.2016 um 00:12 Uhr

Die Frage ist nicht kann der BR... sondern sollte der BR die Einigungsstelle anrufen... und das liegt je nach Lage der Dinge an der betrieblichen Situation...

Wer will was? Wollte der AG das? was ist nicht vereinnehmlich mit den Wünschen des BR?

Gibt es gemeinsame Interessen von AG und BR? Was sind eigentlich die Interessen der beiden Seiten?

Dieses auszuloten geht nur in den Verhandlungen, wenn diese dann scheitern, ja nun, dann wird halt eben die einigungsstelle angerufen...

das ist ein ganz normaler Konfliktlösemechanismus

G
ganther

31.05.2016 um 00:51 Uhr

Gerade bei der Arbeitszeit sollte der BR nur wohlüberlegt in die Einigungsstelle. Es reicht dort schließlich nicht zu sagen: ich will. Es kommt sehr stark auf die betrieblichen Bedürfnisse an. Und dort können die AG in der Regel einfacher argumentieren

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gironimo

31.05.2016 um 11:39 Uhr

Es kommt sehr stark auf die betrieblichen Bedürfnisse an<

stimmt natürlich. Und der BR muss die Bedürfnisse der AN entgegen halten. Da hapert es aber oft an der Vorbereitung. Folge: Dem BR gehen in der E-Stelle die überzeugenden Argumente aus - der AG ist perfekt vorbereitet und schon schwingt das Pendel in die andere Richtung.

Aber das muss hier ja nicht sein - wir kennen ja keine Details.

Jedenfalls - wenn Ihr verhandelt habt und es kommt nicht zur Einigung, könnt Ihr die Verhandlungen für gescheitert erklären und die E-Stelle anrufen. Das kann man theoretisch mit dem Arbeitgeber aushandeln. Wenn das nicht geht, zum Arbeitsgericht gehen.

G
ganther

31.05.2016 um 12:40 Uhr

schön dass du meine Aussage aus dem Zusammenhang reißt und nicht betrachtest was dahinter und davor steht. Dann hat ´deine Aussage nämlich keinen inhaltlichen Mehrwert

G
gironimo

31.05.2016 um 13:02 Uhr

Hallo ganther, ich habe Deine Aussage in keiner Weise kritisieren wollen. Ich habe lediglich einen Halbsatz aufgegriffen und einen weiteren Aspekt angesprochen.

C
Challenger

31.05.2016 um 14:49 Uhr

Tach auch, in Ergänzung zu den Ausführungen der Kollegen : Die Verhandlungen müssen tatsächlich und abschließend ausgereizt sein und dann erst für gescheitert erklärt werden. Sind sie es konkret nicht, kann der AG die Anrufung der Einigungsstelle blockieren.

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