Erstellt am 30.05.2016 um 15:13 Uhr von gironimo
Eine freiwillige "Zulage" also. Da würde ich nun nicht viel herumdoktoren. Es ist ja wohl so etwas wie eine Anwesenheitszulage. Theoretisch könntet Ihr ja eine BV zu diesem Thema abschließen. Aber wahrscheinlich lebt dann die Personalchefin lieber mit unrunden Zahlen.
Erstellt am 30.05.2016 um 15:19 Uhr von Husmeester
Wieso freiwillige Zulage ??? Die AN werden ja gezwungen 2 min. länger zu arbeiten jeden Tag als der TV es vorsieht . Du meinst also wenn ich dich richtig verstehe bei Urlaub , Krankheit , Feiertag stehe den Leuten nur 7 Std. 58 min. zu ??? Kannst du das begründen ?
Danke
Erstellt am 30.05.2016 um 15:28 Uhr von gironimo
>schreibt den Leuten für jeden gearbeiteten Tag 2 min. gut <
ich dachte Gutschrift bedeutet nicht gearbeitet.
Ansonsten sind auch zwei Minuten täglich eine Verlängerung der tariflichen Wochenarbeitszeit. Die sind für den BR nicht verhandelbar (§ 77 Abs. 3 BetrVG). Aber die BV, die zur Arbeitszeit besteht ist ja wohl auf 7 Std. 58 min ausgerichtet. Also fordert die Mitarbeiterin auf die BV anzuwenden (sonst ggf. § 23.3 BetrVG in Erwägung ziehen).
Außerdem würde ich die Gewerkschaft informieren.
Erstellt am 30.05.2016 um 16:01 Uhr von celestro
@ gironimo
Du bringst selbst das Abschliessen einer BV ein und jetzt "soll die BV angewendet werden" ? Wer sagt denn, daß es überhaupt eine BV gibt ?
@ Husmeester
Erst schreibst Du "schreibt gut" und nun "wird gezwungen länger zu arbeiten". Was denn jetzt ?
Die AN müssen länger arbeiten und können das nicht abfeiern ? Dann würde ich auf dem TV bestehen.
Erstellt am 30.05.2016 um 19:38 Uhr von Pjöööng
Was passiert denn mit den gutgeschriebenen 2 Minuten pro Tag?
Werden die abgefeiert oder ausbezahlt?
Erstellt am 31.05.2016 um 09:54 Uhr von Husmeester
Sorry falls ich mich undeutlich ausgedrückt haben sollte .
Der Dienstherr bestimmt über seine Dienstpläne das die AN 2 min. pro Tag länger machen . Diese "Überminuten" bekommen sie ihrem Überstundenkonto gutgeschrieben und die können gesammelt und abgefeiert werden . Also man darf sie nicht täglich mit 2 min. abfeiern sonst wäre ja alles nonsens ...
Ich muss halt wissen ob die anderen Tage , an denen nicht gearbeitet wird wegen Urlaub , Krankheit , Feiertag , ebenfalls mit 2 Überminuten abgerechnet werden müssen oder eben nur mit 7 Std. 58 min.
Ich weiss auch nicht warum die Personalchefin sich das antut , ist doch viel mehr Rechnerei für sie als wenn die Leute um 17 Uhr 13 nach Hause gingen an statt um 17 Uhr 15 .
Jetzt alles klar ?
Vielen Dank .
Erstellt am 31.05.2016 um 10:21 Uhr von celestro
§ 2 EntgFG sagt, es muß soviel bezahlt werden, wie man sonst bekommen hätte. Bei einer AZ von 7 Std. 58 Minuten halt auch nur für 7 Std. 58 Minuten. Die "Überminuten" werden ja gesammelt, wenn sie erbracht werden und können dann abgefeiert werden.
Ich sehe hier auch kein "Geschenk" an den AG, wenn man von ihm nicht bekommt, was man ja nicht leistet.
Erstellt am 31.05.2016 um 10:42 Uhr von nicoline
Husmeester,
*Arbeitszeit pro Tag laut TV-L NRW 7 Std. und 58 min*
Weder der TV-L noch irgend ein anderer verwandter TV des TVöD weist unter dem § Arbeitszeit eine tägliche Arbeitszeit sondern immer eine DURCHSCHNITTLICHE WÖCHENTLICHE ARBEITSZEIT aus. Dieser Durchschnitt ist in einem Zeitraum von bis zu einem Jahr zu ermitteln, bei Schicht und Wechselschicht kann es mehr als ein Jahr sein. Insofern ist der AG zunächst durchaus befugt, die tgl. Arbeitszeit in unterschiedlicher Dauer anzuordnen, erst recht, wenn es keine BV zu dem Thema gibt.
*Aber bei über 100 MA muss der BR ja wohl auch kontrollieren ob alle auch das bekommen was ihnen zu steht.*
Vollkommen korrekt. Eure Aufgabe wäre es, jetzt darauf zu achten, dass der Urlaub korrekt geplant wird. Ein Urlaubstag stellt genau von der Arbeitspflicht frei, die für den Tag geplant war. Hier kannst du dir ansehen, wie es richtig gemacht wird.
http://www.schichtplanfibel.de/urlaub1.htm
Ich wette, dass das bei euch anders läuft und zwar genau so verkehrt, wie in den meisten Betrieben der Republik. Da habt ihr jetzt eine große Aufgabe vor euch.
Allerdings hätte hier schon die Mitbestimmung erfolgen müssen:
*Personalchefin möchte runde Zahlen im Dienstplan und schreibt 8 Std. pro Tag in die Pläne*
*Die AN werden ja gezwungen 2 min. länger zu arbeiten jeden Tag als der TV es vorsieht*
Wenn die Kollegin Personalchefin das ohne eure Mitbestimmung eigenmächtig entschieden hat, fordert sie auf, dass Mitbestimmungsverfahren einzuleiten und lehnt es dann einfach ab.
Runde Zahlen im Dienstplan haben zu wollen, hat sicher keinen Bestand vor der Einigungsstelle.
Eine Antwort auf Pjöööngs Frage wäre sehr interessant.
Bei einer 5 Tage Woche gibt es in NRW 252 Arbeitstage x 2 = 504 Minuten : 60 = 8,4 Std.
Erstellt am 31.05.2016 um 10:50 Uhr von celestro
Die Antwort auf Pjöööngs Frage (ich habe die Frage im Prinzip vorher schon gestellt / nur mal so) liegt doch bereits vor:
"Diese "Überminuten" bekommen sie ihrem Überstundenkonto gutgeschrieben und die können gesammelt und abgefeiert werden."
Mich würde mehr interessieren, wie die Zeiten "gemessen" werden ... wie wird sicher gestellt, daß der MA nur 2 Minuten länger bleibt und nicht 3 oder 4 ?
Erstellt am 31.05.2016 um 10:56 Uhr von nicoline
Lieber celestro,
ich habe ziemlich lange an meinem Beitrag geschrieben, weil ich immer wieder unterbrochen wurde. Während der Zeit meines schreibens sind dann Antworten eingetrudelt, die da noch nicht standen, als ich angefangen habe zu schreiben und die ich erst gesehen habe, als mein Beitrag veröffentlicht wurde. Dir noch nie passiert?
Erstellt am 31.05.2016 um 11:18 Uhr von nicoline
(ich habe die Frage im Prinzip vorher schon gestellt / nur mal so)
Ja und, warum betonst du das jetzt so nachdrücklich?
Erstellt am 31.05.2016 um 11:24 Uhr von celestro
Schon passiert, aber nicht bei 40 Minuten Unterschied. Hey ... ist ja kein Problem. ;-)
"Ja und, warum betonst du das jetzt so nachdrücklich?"
Weil mir schon öfter aufgefallen ist, das geschrieben wird "pjöööng hat Recht" oder in dem Fall hier "pjöööngs Frage", obwohl Er (oder Sie) "nur" etwas schrieb, was vorher schon da war. Ich bemühe mich jedenfalls, die "Ehre" der Person zukommen zu lassen, die eine Sache zuerst anspricht.
P.S. Soll jetzt nicht Seine / Ihre Leistung hier schmälern.
Erstellt am 31.05.2016 um 11:52 Uhr von Pjöööng
Zitat (celestro):
"§ 2 EntgFG sagt, es muß soviel bezahlt werden, wie man sonst bekommen hätte. Bei einer AZ von 7 Std. 58 Minuten halt auch nur für 7 Std. 58 Minuten. Die "Überminuten" werden ja gesammelt, wenn sie erbracht werden und können dann abgefeiert werden. "
Das Entgeltfortzahlungsgesetz formuliert das etwas präziser: "Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte."
Ohne den Feiertag wären 8 Stunden im Dienstplan eingetragen worden, der AN ist also so zu stellen, als habe er 8 Stunden gearbeitet.
In § 4 heißt es: "Für den in § 3 Abs. 1 oder in § 3a Absatz 1 bezeichneten Zeitraum ist dem Arbeitnehmer das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen."
Die regelmäßige Arbeitszeit ergibt sich vorrangig aus dem Dienstplan. Hier ist er mit 8 Stunden eingetragen, er ist also so zu stellen, als habe er die 8 Stunden gearbeitet.
Insofern hat Husmeester völlig Recht.
Erstellt am 31.05.2016 um 14:33 Uhr von Husmeester
Und diese Feiertagsregelung gilt auch 1:1 bei Urlaub und Krankheit , oder ?
Vielen Dank allen !
Erstellt am 31.05.2016 um 14:34 Uhr von celestro
@ Pjöööng
Danke für die ausführliche / präzise Erklärung.