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Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Interessenskonflikt

F
Florians
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

ich erstelle schon seit einem Jahr die Dienstpläne für unseren Dienst. Jetzt bin ich als 1 MAV Vorsitzender gewählt worden und es wurde mir vorgeworfen dass jetzt ein Interessenkonflikt besteht und ich die Dienstpläne ab sofort nicht mehr schreiben darf oder soll. Die Begründung war, das man sich ja bei Streitigkeiten oder Unzufriedenheiten ja dann an die MAV wenden müsste, das macht j adann kein Sinn wenn ich den dienstplan erstelle. sie haben sich auf dem §36 Abs 1.Nr.1 MAVO berufen. Haben Sie Recht? DArf ich nicht weiter die Dienstpläne schreiben?

Vielen Dank

96704

Community-Antworten (4)

G
gironimo

30.05.2016 um 10:16 Uhr

Ich kann da keinen Hinderungsgrund erkennen. Du erstellst den Plan und die MAV stimmt zu (oder nicht). Ob Du selbst einen Interessenkonflikt hast, kannst nur Du selbst entscheiden. Ich würde sagen: eher nein.

H
Hoppel

30.05.2016 um 13:05 Uhr

@ Florians

Wer meint denn überhaupt, dass Du den DP nicht mehr schreiben sollst?

K
Kamipu

30.05.2016 um 13:10 Uhr

Wie viele MAV sind in Abteilungsleiterfunktionen oder ....? Wer wählen darf, kann gewählt werden. Dann hast du deine Aufgaben als BR zu erfüllen. Nirgendwo steht, dass dir mit der Funktion MAV Aufgaben entzogen werden müssen/dürfen.

A
AlterMann

30.05.2016 um 17:56 Uhr

Ich finde die Bedenken der Kollegen nachvollziehbar: Der Dienstplanschreiber ist sein eigener Kontrolleur. Du als MAV-Vorsitzender müsstest gegenüber dem AG eine Änderung des DP vertreten, den Du selbst geschrieben hast. Das sollte, wenn irgend möglich nicht so bleiben.

Je nach Verhältnissen in Eurem Betrieb könntest Du als MAV-Vorsitzender die DP-Kontrolle innerhalb des Gremiums abtreten, oder Du solltst des DP nicht mehr schreiben. Vielleicht gibt es aber auch noch eine dritte, vierte... Lösung.

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