Kann ein Betriebsratsmitglied, welches seine Tätigkeit im Betriebsrat wegen Interessenskonflikt niedergelegt hat, wieder seine Tätigkeit aufnehmen, bzw. in den Betriebsrat zurück kommen ?
Der Grund der Ausscheidung ist nicht mehr gegeben und das Angagement können wir gebrauchen.
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Betriebsverfassungsrecht Teil 1
Das Einsteiger-Seminar für alle Betriebsräte