Kandidaten mit Interessenskonflikt - Kann eine Kandidatur wegen "großer Nähe" zur GL abgelehnt werden?
hier zwei dringende Fragen zur vorzeitigen BR Wahl.
Wir sind 183 Mitarbeiter, haben also Listenwahl, ich bin im Wahlvorstand und im BR.
- Chefärzte sind bei uns keine leitenden Angestellten, dürfen also wählen und sind wählbar. Gibt es davon Ausnahmen? Einer der Chefärzte will kandidieren- natürlich kommt er nicht auf unsere Liste. Ihm paßt es nicht, daß der BR für die Einhaltung diverser Arbeitsgesetzt kämpft.
2.Der Assistent der Geschäftsleitung ist Jurist, vertritt die GL vor Gericht,auch bei aktuellen Verfahren gegen den BR. Das ist auch z.ZT seine Hauptbeschäftigung. Ist angeblich Urlaubsvertretung der GL, aber wohl ohne Prokura, was auch nicht wirklich "gelebt" wird, macht keine Einstellungen und Entlassungen.Wegen der Gerichtsgeschichten ist eine Kandidatur doch sehr heikel.
Was kann, muß der Wahlvorstand tun. Kann ein MA die Streichung aus dem Wählerverzeichnis verlangen.
Kann eine Kandidatur wegen "großer Nähe" zur GL abgelehnt werden?
Bitte um baldige Antwort, da Fristablauf
Community-Antworten (3)
27.07.2009 um 19:07 Uhr
@Lilli
Der Wahlvorstand darf keine AN welche das aktive und passive Wahlrecht haben von Listen streichen oder Listen nicht annehmen, denn dann wäre die Wahl anfechtbar oder gar gleich nichtig.
Aber die Kandidaten der "anderen" Liste, können und sollten die AN/Wähler aufklären wer da auf der 2. Liste kandidiert und welche Ziele/ Ansichten er hat. Ganz besonders hinsichtlich des Arbeitszeitgesetzes. Weiter, jedes BRM muss auf die Einhaltung achten. § 80 (1) Satz 1 BetrVG, alles andere wäre eine grobe Pflichtverletzung. Letzlich kann aber auch jeder AN selbst die Gewerbeaufsicht, also die für die Überwachung des Arbeitszeitgesetz zu ständige Behörde bei Verletzungen dieses einschalten. Diese behandeln solche "Anzeigen" vertraulich.
PS: Wäre weiter doch auch ganz interessant, wenn der Jurist der die ganze Zeit den AG gegen den BR vor Gericht vertreten hat, nun als BRM den BR gegen den AG vor Gericht vertreten müsste.
27.07.2009 um 23:43 Uhr
der Wahlvorstand soll nicht der moralische Hütter der Betriebsverfassung sein. Wenn Eure AN diese Leute wählen kann ich nur mal wieder sagen:
Jeder Betrieb hat den Betriebsrat den er verdient!
28.07.2009 um 11:42 Uhr
@Lilli, ach wenn ich Paula gleich keine ahung von Doppel Blind Visieten oder Elektrischen RR Messen habe.... So hat Paule wie fast immer Recht... Jerder ist sein eigerner Schicksals Schmied (soory Terminator ich weis ist von dir..)
Aber es stimmt schon wenn der Diktator äh Doktor :) genug Stimmen bekommt heisst das das die Belegschaft gerne noch mehr Arbeitet.... oder noch mehr Kulissen Schiebt :)
Dageben hilft nur Basisdemokratie ! Stimmen überhang im BR :) und Arsch in der Hose :) Ist ja bei Pflegekräften im Allg. nicht si oft der Fall aber dafür haben wir ja die wenigen wie dich, Gott sei Dank ! Ansonsten müsste ich noch selber Arzt wreden, will ich aber nicht .)
Lilli wie Marlen ?
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